Bauvoranfrage auf Erweiterung eines Wohnhauses auf der Fl.Nr. 434/3, Gemarkung Pettendorf, Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Bauausschuss, 20.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Allgemeines
Das Grundstück Fl.Nr. 434/3, Gemarkung Pettendorf liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Mit Baugenehmigung Nr. V/3-2000-2171 vom 08.01.2001 wurden die Erneuerung des Dachstuhls und der Einbau einer Dachgaube genehmigt. Mit Bescheid des Landratsamtes Regensburg vom 16.06.2014 Nr. S43-2014-0774 wurde des Weiteren die Errichtung eines Technikraum und eines Zimmers mit Gartengeschoss und erweitertem Zugang zum Garten durch Geländeabsenkung genehmigt.
Vorhaben
Die Antragstellerin beabsichtigt nun westlich an das Bestandsgebäude einen Anbau (Flachdach) anzuschließen, der mit dem Bestandsgebäude im Obergeschoss über einen Glassteg erreichbar ist. Der Anbau dient ausschließlich der Wohnnutzung und ist im Verhältnis zum vorhandenen Bestand angemessen, ca. 4m x 4m. Der Anbau soll in Holzbauweise ausgeführt werden.
Erschließung
Die straßenmäßige Erschließung ist gesichert, in dem sich auch die Anschlussleitungen Kanal, Wasser etc. befinden.
Stellungnahme Wasserzweckverband
Aufgrund des derzeitigen Sachverhaltes ist keine spezielle Stellungnahme erforderlich.
Vorausgesetzt wird, dass der Wasserzweckverband die Versorgungs- und Hausanschlussleitungen ohne Rechtshindernisse von Seiten Dritter verlegen darf.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und verweist nochmals ausdrücklich auf die Historie des Gebäudes und die
bereits genehmigten Erweiterungen.
Im Bauausschuss wird die Behandlung der Bauvoranfrage aufgrund der fehlenden Bemaßung durchaus als schwierig betrachtet. GL Antretter erläutert, dass es sich bei der Skizze bezogen auf die GIS-Daten um einen Entwurf im Maßstab 1:200 handelt. Die Grundmaße des Baukörpers sind daher ca. 4m x 4m.
Bürgermeister Obermeier macht deutlich, dass sich durch die intendierte Erweiterung die Grenze des im Außenbereich planungsrechtlich Zulässigen ergibt. Weitergehende oder zusätzliche Erweiterungen werden nicht mehr befürwortet. Gemeinderat Dr. Bosl spricht sich gegen die Erteilung des Einvernehmens aus. Ihm sei das Vorhaben zu wenig eindeutig dargestellt. Gemeinderat Dotzler schlägt vor, dass die Oberkante des Anbaus die Traufhöhe des Hauptgebäudes nicht überragen sollte. Dies sei in der Skizze auch grundsätzlich so erkennbar, sollte jedoch verbindlich vorgegeben werden.
Nachdem im Bauausschuss ein weitergehender Konsens gefunden wird, schlägt Bürgermeister Obermeier nachfolgenden Beschuss zur Abstimmung vor:
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage für einen Anbau in der Größe von ca. 4m x 4m sein Einvernehmen. Die Oberkante des Anbaus darf die Traufhöhe des Hauptgebäudes nicht überragen.
Zusätzliche Erweiterungen werden vom Bauausschuss nicht mehr befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 17.08.2017 20:05 Uhr