Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Baugebiet "Pettendorf-Südwest"" - Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung im Einmündungsbereich der Zufahrtsstraße "Am Sand"


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Gemeinderat, 07.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 9. Gemeinderat 07.09.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nachdem nun die Bautätigkeiten im neuen Baugebiet aufgenommen wurden, werden verkehrsrechtliche Regelungen für den Einmündungsbereich der neuen Zufahrtsstraße „Am Sand“ und ggfs. im Einmündungsbereich „Pfarrer-Groden-Straße“ erforderlich. Das Baugebiet wird nur über eine Zufahrtsstraße erschlossen, es bietet sich hier an, eine sog. „Tempo-30-Zone“ einzurichten. Hierfür soll folgende Regelung/Beschilderung angeordnet werden:

  1. Einmündung „Am Sand“: VZ 274.2-40 (Beginn/Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, doppelseitig) Aufstellung rechts,
  2. Versetzung des Ortsschildes an der Schloßstraße in ausreichendem Abstand zur Einmündung „Am Sand“ (aus Adlersberg kommend),
  3. VZ 306 „Vorfahrtsstraße“ an der Schloßstraße, vor der Einmündung „Am Sand“,
  4. VZ 274-30 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ in der Schloßstraße, Aufstellung rechts nach der Einmündung „Am Sand“, und ggfs. erforderlich:
  5. Einmündung „Pfarrer-Groden-Straße“: VZ 274.2-40 (Beginn/Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, doppelseitig) Aufstellung rechts, als Wiederholungszeichen zu 1.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Weigl erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat entsteht nach kontroverser Diskussion schnell ein Konsens dazu, dass zu den Ziffern 3. bis 5. seitens der Verwaltung in Abstimmung mit der PI Nittendorf eine verkehrsrechtlich tragfähige Lösung umgesetzt werden soll, die für die Schloßstraße ein Tempo 30 vorsieht. Im Weiteren besteht Zustimmung, dass im Baugebiet Pettendorf-Südwest eine Tempo 30-Zone einzurichten ist. Es besteht Konsens darüber, dass die verkehrsrechtlichen Regelungen für die Schloßstraße und ggf. zusätzlich erforderliche Verkehrszeichen innerhalb und außerhalb des Baugebietes nach Abstimmung mit der PI Nittendorf von der Verwaltung umgesetzt werden können .

Beschluss

1. Der Gemeinderat beschließt die Anordnung einer Tempo 30-Zone im Bereich des Baugebietes Pettendorf Südwest.

12 : 1 Stimmen

Beschluss

2. Das Ortsschild an der Schloßstraße ist in ausreichendem Abstand zur Einmündung „Am Sand“ (aus Adlersberg kommend) anzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2018 08:07 Uhr