Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1020/2, Gemarkung Pettendorf (Talblick, Adlersberg)


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Bauausschuss, 19.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 10. Bauausschuss 19.10.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es ist geplant ein Einfamlienhaus in E+I Bauweise mit den Ausmaßen 8 m x 12 m mit einer Doppelgarage zu errichten. Die Größe des Grundstückes (=Teilfläche aus Fl.Nr. 1020/2) beträgt ca. 840 m². Die Dachneigung des Satteldaches beträgt 200. Das Gebäude situiert sich im Anschluss an die bestehende Außenbereichsbebauung Talblick 2a, Fl.Nr. 1020/1, Gemarkung Pettendorf, auf der bereits ein vergleichbarer Haustyp durch die Eltern des Antragstellers realisiert wurde.

Erschließung
Das Grundstück ist grundsätzlich straßenmäßig über den Talblick erschlossen. Jedoch ist die Zufahrtssituation über die Fl.Nr. 931/2, Gemarkung Pettendorf, zu regeln.  Der Anschluss an die öffentliche Kanalisation und das Wasserversorgungsnetz ist grundsätzlich gewährleistet. Der Kanal ist auf Kosten des Antragsstellers an die talseitige Entwässerung anzuschließen.

Stellungnahme der Wasserzweckverbandes Naab-Donau-Regen
Im Grundstück Fl.Nr. 1020/2, Gemarkung Pettendorf ist eine Versorgungsleitung für das Anwesen Fl.Nr. 1029/2, Gemarkung Pettendorf, (Talblick 4) verlegt. Vor Baubeginn ist das Leitungsrecht für das Anwesen Talblick 4 durch den Eintrag einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu sichern und dem Zweckverband nachzuweisen.


Nachbarbeteiligung
Die Eigentümer der angrenzenden Fl.Nrn. 1020/1 und 932/3, jeweils Gemarkung Pettendorf, haben die erforderliche Nachbarunterschrift geleistet.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Die Zufahrtssituation über die Fl.Nr. 931/2 ist zu regeln. Der Kanalanschluss ist talseitig auf Kosten des Antragsstellers zu realisieren. Die Stellungnahme des Wasserzweckverbandes über die Notwendigkeit einer persönlichen Dienstbarkeit für das Leitungsrecht des Anwesens Talblick 4 ist zu beachten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2017 19:38 Uhr