Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von vier Reihenhäusern und einem Mehrfamilienhaus auf den Fl.Nrn. 1014/13, 1014/14 und 1014/20, jeweils Gemarkung Pettendorf (Marienstraße, Adlersberg)
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Bauausschuss, 19.10.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es ist geplant vier Reihenhäuser in Bauweise E+I+DG in den Ausmaßen von 22,65 m x 10,50 m und ein Mehrfamilienhaus mit den Abmessungen 9,00 m x 8,50 m zu errichten. Die Größe der zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke beträgt insgesamt ca. 1454,78 m². Dabei sind bisher in der Einbeziehungssatzung festgelegten Parzellengrößen nicht berücksichtigt.
Erschließung
Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke sind straßenmäßig über die Marienstraße erschlossen. Ein Anschluss an die bestehende Kanalisation und das Wasserversorgungsnetz ist möglich.
Hinweis
Die für die Realisierung des Vorschlags notwendige Abstandsflächenübernahme ist kein bauplanungsrechtlicher Aspekt, jedoch ist dies für die Genehmigungsfähigkeit unabdingbar. Hier sind die entsprechenden Zustimmungen der Grundstückseigentümer vom Bauherrn einzuholen.
Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Naab-Donau-Regen:
Keine Anmerkung.
Nachbarbeteiligung
Eine Nachbarbeteiligung wurde noch nicht durchgeführt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Ausschussmitglied Oberleitner weist darauf hin, dass er aufgrund seiner Vorstandsfunktion in der Bürgerstiftung (ebenso der Antragsteller) möglicherweise persönlich beteiligt ist. In einer kurzen Diskussion im Gremium besteht Einigkeit dazu, dass keine Gründe im Sinne des Art. 49 GO vorliegen, die einen Ausschluss erfordern.
In der weiteren Debatte im Bauausschuss entsteht schnell ein Konsens darüber, dass die vorgesehene Bebauung nicht mit den ursprünglich intendierten Vorstellungen zur Bebauung des Bereichs einhergeht. Wenngleich dies für die planungsrechtliche Zulässigkeit nicht oder zumindest nicht allein ausschlaggebend ist, war in allen Verfahrensschritten, bis hin zum Beschluss der Einbeziehungssatzung „Adlersberg-Nordost“ die Bauweise E+DG und E+I sowie eine GRZ von
0,35 der relevante Maßstab der Planung, da dies weitgehend der unmittelbaren Umgebungsbebauung entspricht. Auch der in der Satzung festgestellte und festgesetzte Ausgleichsflächenbedarf beruht auf dieser planerischen Grundlage. Per se unvereinbar mit der näheren Umgebung ist aus Sicht des Gremiums die Bauweise der Gebäude mit E+I+DG, da diese nicht dem Bautyp in unmittelbarer Wechselbeziehung zum Vorhaben entspricht. Des Weiteren wird die grundsätzlich zulässige GRZ durch das Reihenhaus überschritten, da auf Grundlage der Einbeziehungssatzung auf die dargestellte Parzellengröße von ca. 722 m² (Parzelle 7) bzw. ca. 733 m² (Parzelle 8) abzustellen ist, nicht auf eine mögliche Verschmelzung zweier Grundstücke. Das Reihenhaus, das auf der Parzelle 8 realisiert werden soll, beansprucht mit Nebenanlagen 532 m² bezogen auf ca. 733 m² Grundfläche.
Neben den bauplanungsrechtlichen Bedenken, sieht Bürgermeister Obermeier u. U. auch Probleme mit den Abstandsflächen, da nicht klar sei ob diese tatsächlich übernommen werden könnten. Es sei jedoch nicht Aufgabe der Gemeinde hier weitergehend zu prüfen.
Auf Rückfrage von Ausschussmitglied Dr. Bosl, inwieweit eine Reduzierung um ein Stockwerk möglich sei, erläutert GL Antretter, dass bei dem Reihenhaus eine sinnvolle Raumaufteilung auf Grundlage der Gesprächsergebnisse mit den Antragsstellern und deren Planer nur über die Bauweise E+I+DG erreicht werden könne. Es sei daher nicht zu erwarten, dass eine andere Bauweise von den Antragstellern vorgesehen wird.
Da im Bauausschuss kein weitergehender Diskussionsbedarf mehr besteht, schlägt Bürgermeister Obermeier vor über den Sachverhalt abzustimmen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
Datenstand vom 16.11.2017 19:38 Uhr