Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Widmung der neuen Erschließungsstraße "Am Sand" im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" zur Ortsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderat, 01.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 01.02.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Gemäß Art. 6 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) hat die Straßenbaubehörde die Widmung von öffentlichen Straßen und Plätzen zu verfügen.

Die nachstehend aufgeführte Widmung beruht auf dem Ergebnis der Vermessung, welche abschließend im Fortführungsnachweis 1235 ff. der Gemarkung Pettendorf ausgewiesen ist.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Widmung:

Straße „Am Sand“, Fl.Nrn. 77/4, 82/31, 94/82, 94/85 und 94/88, Gemarkung Pettendorf, zur Ortsstraße
1. Bezeichnung:
Am Sand
2. Fl.Nr.:
Fl.Nrn. 77/4, 82/31, 94/82, 94/85 und 94/88, Gemarkung Pettendorf (künftig 94/85)
3. Anfangspunkt:
Fl.Nr. 77, Gemarkung Pettendorf (Einmündung Schloßstraße)
4. Endpunkt:
Fl.Nr. 94/3, Gemarkung Pettendorf (Einmündung Pfarrer-Groden-Straße)

Hinweis: Die Straße soll nach der grundbuchamtlichen Verschmelzung der einzelnen Flurstücke die Fl.Nr. 94/85, Gemarkung Pettendorf, erhalten.

Die Länge der Straße beträgt 0,208 km.
Baulastträger ist die Gemeinde Pettendorf.
Widmungsbeschränkungen: Keine.

Beschluss:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2018 16:22 Uhr