Umbau Sparkasse zu Bücherei;
Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung des St. Michaelsbund zur Anschaffung von Regalen und Sitzgelegenheiten
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Gemeinderat, 03.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zusammenhang mit dem Umbau der Bücherei sind neben der Baumaßnahme insbesondere auch Einrichtungsgegenstände für die Bücherei, z. B. Bücher- und Medienregale, u. a. Sitzgelegenheiten für Benutzer und Veranstaltungsgäste (Sitze, Sessel, Garnituren, Tische), Acrylständer, Besucherzählgeräte und sonstige Gebrauchsgegenständen für Büchereibetrieb zu beschaffen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 35.000 € brutto. Ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € wird vom Sankt Michaelsbund in Aussicht gestellt.
Zur Optimierung der Beschaffung besteht die Option dass die o.g. Einrichtungsgegenstände von der Landesfachstelle des Sankt Michaelsbundes unmittelbar ausgeschrieben werden. Dazu könnten sowohl die Leistungsbeschreibung als auch das Auswahlverfahren über den Sankt Michaelsbund erstellt bzw. durchgeführt werden. Für den Sankt Michaelsbund gelten grundsätzlich die Vergabegrundsätze für öffentliche Auftraggeber. Eine Vergabe die Gemeinde würde keine andere Vergabeart indizieren, zudem ist die Vergabe an ein Fachwissen für das Büchereiwesen gebunden, das von Gemeinde nicht vorgehalten wird.
Davon unberührt bleibt die Zuständigkeit der Gemeinde für Maßnahmen am Gebäude, da dieses im unmittelbaren Eigentum und der Nutzungshoheit der Gemeinde steht. So werden notwendige Schreinerarbeiten, in deren Rahmen z. B. fest verbaute Stauräume und Podeste entstehen, von der Gemeinde Pettendorf in eigener Zuständigkeit ausgeschrieben und vergeben, soweit keine Eigenleistung des Bauhofes möglich ist. Auch die Ausschreibung der Beleuchtung wird im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde durchgeführt.
Diskussionsverlauf
GL Antretter
erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Die Gemeinde Pettendorf beauftragt den SanktMichaelsbund die notwendige Ausschreibung der Einrichtungsgegenstände für die Bücherei, mit Ausnahme der Schreinerarbeiten und der Beleuchtung, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.08.2018 09:15 Uhr