Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1020/2, Gemarkung Pettendorf (Talblick, Adlersberg)
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Bauausschuss, 17.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 19.10.2017 mit einer Bauvoranfrage zu diesem Vorhaben und beschloss, dieser sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:
- Die Zufahrtssituation über die Fl.Nr. 931/2, Gemarkung Pettendorf, ist zu regeln.
Der Kanalanschluss ist talseitig auf Kosten des Antragstellers zu realisieren.
Die Stellungnahme des WZV Naab-Donau-Regen über die Notwendigkeit einer persönlichen Dienstbarkeit für das Leitungsrecht des Anwesens Talblick 4 ist zu beachten.
Das Landratsamt Regensburg erteilte den beantragten Vorbescheid-Nr. S 43-2017-1735 vom 30.01.2018 unter folgenden Auflagen:
- Das Vorhaben ist nach dem beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen amtlichen Lageplan zu situieren.
- Für das Vorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren ein naturschutzfachlicher Ausgleich, z.B. eine Eingrünung nachzuweisen. Der Ausgleich ist vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg (Fachkraft für Naturschutz) abzusprechen.
- Das Gebäude ist in Bauweise U + E ohne Kniestock zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen.
- Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
Zum Vorhaben:
Die Planung beinhaltet den Neubau eines Einfamilienhauses in den Ausmaßen von 14,115 x 9,74 m in U+E-Bauweise mit einem Satteldach (DN 15°) und einer Doppelgarage (7,59 x 7,00 m) mit Satteldach. Entgegen der Auflage des LRA ist ein Kniestock geplant, dies wurde jedoch, wie auch die übrige Planung, mit dem LRA abgestimmt.
Erschließung
Das Grundstück ist grundsätzlich straßenmäßig über die Ortsstraße „Talblick“ und den angrenzenden öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 930 Tfl., Gemarkung Pettendorf, erschlossen. Die Zufahrtssituation zum Grundstück ist über die neu erworbene Fl.Nr. 931/6, Gemarkung Pettendorf, geregelt. Der Anschluss an die öffentliche Kanalisation und das Wasserversorgungsnetz ist grundsätzlich gewährleistet. Der Kanalanschluss wird durch den Antragssteller an der talseitigen Entwässerung sichergestellt, bis zum Baubeginn ist ein Entwässerungsplan vorzulegen. Lt. Mitteilung des WZV Naab-Donau-Regen vom 16.05.2018 muss die Anschlussleitung ggf. neu verlegt werden, da diese durch das geplante Vorhaben überbaut werden soll. Die Bauherren sollten sich mit dem Zweckverband vor Bauausführung in Verbindung setzen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen, bis zum Baubeginn ist ein Entwässerungsplan vorzulegen. Des Weiteren wird auf die Ausführungen des WZV Naab-Donau-Regen vom 16.05.2018 verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.06.2018 09:22 Uhr