Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
8. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Thumhausen Süd" im Ortsteil Thumhausen des Marktes Nittendorf, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Gemeinderat, 02.08.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In seiner Sitzung vom 22.05.2018 hat der Marktrat Nittendorf die Anregungen und Einwände der frühzeitigen Beteiligung der Behörden im Bauleitplanverfahren „Thumhausen Süd" abgewogen und entsprechend eigearbeitet. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Südlich der Ortschaft Thumhausen soll ein Baugebiet mit derzeit 16 geplanten neuen Bauparzellen entstehen.
Es wird um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung bis zum 13.08.2018 gebeten, sollte bis dahin keine Rückantwort eingegangen sein, so wird davon ausgegangen, dass zu den Planungen keine Einwände vorgebracht werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in der Zeit vom 06.08.2018 bis zum 07.09.2018 statt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein
Diskussionsbedarf.
Beschluss
Wie schon bei der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB stellt der Gemeinderat fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf weder bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Thumhausen Süd“ noch bei der 8. Flächennutzungsplanänderung des Markts Nittendorf berührt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.10.2018 16:26 Uhr