Die Zweckvereinbarung Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter trat zum 01.04.2016 in Kraft. Seit 15.08.2016 nimmt Frau Elisabeth Mayer die Aufgabe der gemeinsamen Datenschutzbeauftragten wahr. Das gemeinsame Projekt stellt ein Beispiel für gelungene interkommunale Zusammenarbeit dar und hat bayernweit als „Regensburger Modell“ Beachtung gefunden.
Trotzdem hat sich in den ersten beiden Jahren der Zusammenarbeit gezeigt, dass es sinnvoll ist, geringfügige Anpassungen an der bisherigen Zweckvereinbarung vorzunehmen, die bereits bei der Bürgermeisterkonferenz am 24.09.2018 vorgestellt wurden; im Einzelnen:
- Die datenschutzrechtliche Betreuung von 29 Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften, acht Zweckverbänden sowie des Landratsamts rechtfertigt die Schaffung und Besetzung einer weiteren Vollzeitstelle. Der Wortlaut der bisherigen Zweckvereinbarung lässt dies jedoch noch nicht zu.
- Beim Landratsamt haben sich in der bisherigen Projektphase zwei Zweckverbände aus dem Landkreis Regensburg gemeldet, die ebenfalls von den Vorteilen der gemeinsamen Datenschutzbeauftragten profitieren möchten.
Um diese Zweckverbände aufnehmen zu können und eine weitere Person mit dem Datenschutz beschäftigen zu können, ist der Abschluss einer neuen, die bisherige Zweckvereinbarung ersetzenden Zweckvereinbarung notwendig.
- Bei dieser Gelegenheit ist die zur Zweckvereinbarung gehörende Kostenvereinbarung anzupassen, da der Aufwand mit der Betreuung des Landratsamts höher ist als er im Verhältnis der Kostentragung in der Kostenvereinbarung bisher abgebildet war. Das Landratsamt sieht hierzu eine Erhöhung des Anteils des Landkreises von 15 % auf 25 % vor. Aufgrund des Kostenanteils der Zweckverbände von 4,5 % (bisher 3,5 %) liegt der Anteil der Landkreiskommunen bei 70,50 % (bisher 81,50%).
Aufgrund der zusätzlichen Personalkapazität ist trotz des reduzierten relativen Anteils bei den Landkreiskommunen eine absolute Kostensteigerung für 2019 einzuplanen.
Der Kostenanteil der Gemeinde Pettendorf lag im Kalenderjahr 2018 bei 1.337,28 €. Dem lag der Kostenanteil der Kommunen von 81,50 %, für Pettendorf kalkuliert mit der Einwohnerzahl von 3.261 Personen, entsprechend 0,41 €/EW, zugrunde.
Geht man davon aus, dass die zusätzliche Planstelle vergleichbare Personal- und Sachkosten auslöst, ist unter Berücksichtigung des neuen Kostenschlüssels und dem aktuellen Einwohnerstand von 3.295 Personen mit einem Kostenanteil von ca. 2.350 € für die Gemeinde Pettendorf in 2019 zu kalkulieren.
Die Entwurfsfassungen der geänderten Zweckvereinbarung und der geänderten Kostenvereinbarung liegen diesem Beschluss als Anlage bei.