zu a):
Zur besseren Organisation wurden neben dem gemeindlichen Flächenkataster auch die ersten Schritte zur Anlage eines Baumkatasters auf den Weg gebracht. Dies hatte in erster Linie haftungsrechtliche Gründe, erleichtert aber auch die Organisation von Pflegemaßnahmen. In der Rechtsprechung ist unstrittig, dass Gemeinden ihre Bäume zu kontrollieren haben. Die Häufigkeit der Kontrollen ist abhängig von Alter und Zustand des Baumes sowie seines Standortes. In der Rechtsprechung wird immer mehr die Baumkontrollrichtlinie (FLL) zugrunde gelegt. Zur Erleichterung und v.a. auch zur Dokumentation ist ein Baumkataster die notwendige Grundlage.
Der Landschaftspflegeverband hat hierzu in Zusammenarbeit mit der GIS Service GmbH ein praxisorientiertes Programm mit Mitarbeitern des Bauhofes des Landkreises und den Kreisfachberatern sowie der GIS Service GmbH entwickelt. Dabei war v.a. die Bedienerfreundlichkeit ausschlaggebend. Das notwendige Tablet war im HH 2018 veranschlagt und wurde beschafft, das entwickelte Softwareprogramm ist bereits verfügbar.
Der Baumbestand einer Gemeinde wird hierzu systematisch erfasst und differenziert und definiert in eine Datenmaske eingegeben. Sodann kann der vorgeschriebene Prüfturnus (i.d.R. jährlich) direkt vor Ort dokumentiert werden. Die erfassten Daten werden dann im Bauhof automatisiert ins GIS übertragen und dort eingepflegt. So kann jederzeit eine Aussage über jeden erfassten Baum getroffen werden und auch die Entwicklung nachvollzogen werden.
Das Programm wurde dem BHL und der Bauverwaltung vorgestellt, ebenso fanden ein Vororttermin und die probeweise Eingabe eines Baumes statt. Der zeitliche Aufwand zur Ersterfassung eines Baumes beträgt natürlich anfangs mehr, zunächst etwa 15–30 Minuten, mit zunehmender Routine aber dann ca. 5-10 Minuten. Rechnet man die jetzigen ca. 2.300 Bäume mit jeweils 10 Minuten Aufwand ergibt sich ein rechnerischer Gesamtaufwand von fast 400 Stunden.
Die Erstaufnahme muss aus Sicht der Verwaltung nicht zusätzlich vom eigenen Bauhof vorgenommen werden, dies würde in etwa Viertel Planstelle ganzjährlich binden, was bei der bestehenden Auslastung nicht geleistet werden kann. Grundsätzlich müssen die Kenntnis und auch die Durchführung einer Erstaufnahme von Mitarbeitern des Bauhofes zwar gemacht werden können, weil ja jedes Jahr Neuaufnahmen erfolgen werden, für die Gesamtmasse ist dies aber nicht erforderlich.
Insoweit kann dies auch extern geleistet werden. Im Haushalt sollte hierfür ein Ansatz von ca. 6.000 € angesetzt werden.
zu b):
Der Hitzesommer 2018 hatte auch sichtbare Auswirkungen auf die Baumpflanzungen der letzten Jahre, teilweise war sogar auch der Altbestand sehr strapaziert. Insoweit ist es bei nachfolgend zu erwartenden Hitzesommern notwendig, das Gießen des gefährdeten Baumbestandes zu organisieren. Daten hierzu wird auch das eben erwähnte Baumkataster liefern können. Dies kann auch grundsätzlich keine Aufgabe der Feuerwehren sein. Auch ist es schon aus wirtschaftlichen Gründen darstellbar, Baumpflanzungen mit einem Kostenaufwand von 500 €/Baum dann auch dauerhaft durch entsprechende Pflege zu erhalten, bis der Baum ausreichend verwurzelt und autark lebensfähig ist. Die bekannten projektbezogenen Zielsetzungen der Gemeinde verstärken dies. Das regelmäßige Gießen allein wird bei dauerhaften klimatischen Veränderungen jedoch nicht verhindern, dass sich einige Baumarten dem klimatisch nicht mehr entgegensetzen können, kann aber auch hier die Lebenszeit verlängern oder hinausziehen.
Im vergangenen Jahr wurden sporadisch ca. 180 Bäume gegossen, im Gießplan waren regelmäßig die Neupflanzungen der letzten Jahre berücksichtigt, in größeren Abständen auch Altbestandsbäume z.B. an Straßen. Hierfür entstanden 2018 Kosten durch externe Dienstleister in Höhe von ca. 5.000 €, die so nicht eingeplant waren. Zusätzlich ist die notwendige Wassermenge zu bezahlen, wobei diese Kosten verhältnismäßig wenig ins Gewicht fallen. Als erforderliche Menge pro Baum werden ca. 100 – 150 Liter Wasser angesetzt.
Durch das neue Baugebiet Pettendorf-Südwest kommt zukünftig ein erheblicher Baumbestand dazu. Dieser ist zunächst 2019 noch in Zuge der vergebenen Aufwuchspflege in der Zuständigkeit der beauftragten Firma berücksichtigt, 2020 ff. aber ein weiterer gewichtiger Zuwachs.
Auch hierfür ist die grundsätzliche Organisation zu planen und budgetmäßig festzulegen. Auch hier gilt, dass der Bedarf saisonal und witterungsbedingt nur schwer vorhersehbar ist, bei Bedarf aber unabhängig von der Personalsituation des Bauhofes geleistet werden muss. Als Zeitbedarf bei Vorhandensein einer leistungsfähigen Gießvorrichtung und nicht zu weit auseinander liegenden Einsatzorten kann von einem Zeitaufwand von 3–5 Minuten/Baum ausgegangen werden. Für eine mögliche externe Vergabe ist hier ebenso grundsätzlich ein Budget in Höhe von 5.000 – 10.000 € einzuplanen.