Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Mauer aus Sichtbeton als Zugangs- und Sichtschutz und Bau eines Swimmingpools auf Fl.Nr. 908/15, Gemarkung Pettendorf, Parzellen 5+6 im Bebauungsplan "Am Adlersberg, 2. Änderung" (Herzog-Ludwig-Straße, Adlersberg)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Bauausschuss, 16.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 16.05.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Es ist vorgesehen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 904/15, Gemarkung Pettendorf eine teilweise Einfriedung in Form einer Sichtbetonmauer zu errichten. Die Einfriedung soll als Sichtschutz dienen und hat eine Schenkellänge von 6 m an der westlichen Grundstücksgrenze (=zum Nachbargrundstück) und von 12 m an der nördlichen Grundstücksgrenze (=Straßenseite). Die Mauer ist 1,85 m hoch. Die Tiefe der Mauer beträgt 30 cm.  

Im Bebauungsplan „Am Adlersberg“ vom 13.03.2005/04.07.2005, zuletzt geändert am 13.09.2005, ist festgesetzt, dass Einfriedungen an der Straßenseite bis zu einer Gesamthöhe von 1,0 m und zwischen den Grundstücken bis zu einer Höhe von 1,2 m zulässig sind. Diese festgesetzten Höhen dürften jedoch nicht dem intendierten Sichtschutzcharakter des Bauvorhabens genügen.

Es ist daher eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erwirken, vgl. hierzu auch die Ausführungen unter Rechtslage.  

Ebenso erforderlich sind die Erteilung des Einvernehmens und die isolierte Befreiung zur Errichtung des Swimmingpools. Der Pool mit dem Außenmaß von 8,6 m x 4,0 m und einer Tiefe von 1,8 m hat einen Beckeninhalt von 61,92 m³.

Diskussionsverlauf

Dritter Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss entsteht eine kontroverse Diskussion über die Ausführung und Größe der Sichtschutzmauer. Aufgrund der Wechselbeziehung zur Umgebungsbebauung und der Ausführung in Sichtbeton besteht Konsens darüber, dass der Sichtschutz so nicht städtebaulich verträglich ist.

GL Antretter weist zudem darauf hin, dass aufgrund der Länge von insgesamt 18 m grundsätzlich eine baugenehmigungspflichtige Anlage vorläge. Insoweit ist die isolierte Befreiung grundsätzlich nicht ausreichend. Jedoch müsste auch in diesem Fall das Einvernehmen hergestellt werden.

Im Bauausschuss wird vorgeschlagen, den Antragsteller darüber zu informieren, dass eine weniger dominante Lösung, z. B. eine geeignete Heckenbepflanzung etc. grundsätzlich vorstellbar ist. Hierzu sind entsprechende Gespräche zu führen und dem Ausschuss ggf. ein neuer Vorschlag zur Abstimmung vorzulegen.

Beschluss

1. Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung des Swimmingpools mit dem Außenmaß von 8,6 m x 4,0 m und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans einverstanden.

7 : 0 Stimmen


2. Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung der Sichtschutzmauer und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Datenstand vom 14.06.2019 08:53 Uhr