Wasserrecht; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme zur Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Wasser aus der neuen Trinkwasseraufbereitungsanlage (Aktivkohlefiltration) Deckelstein in die Naab


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Gemeinderat, 01.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 01.08.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung vom 17.01.2019 befasste sicher der Gemeinderat mit dem Antrag auf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis und stellte fest, dass Belange der Gemeinde nicht betroffen oder ausreichend berücksichtigt sind.  Diese Stellungnahme ging mit Schreiben vom 22.01.2019 an das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Wasserrecht. Zwischenzeitlich sind Umplanungen vorgenommen worden.

Mit Schreiben vom 18.06.2019 hat der Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Naab-Donau-Regen nun eine beschränkte Erlaubnis für das Einleiten von Wasser aus der Trinkwasseraufbereitungsanlage Deckelstein in die Naab sowie für die Versickerung des anfallenden Dachflächenwassers neu beantragt.

Zur Beseitigung der Auffälligkeiten/Mängel der Rohwasserbeschaffenheit sind im Einzelnen folgende Apparate/Verfahren zur Aufbereitung erforderlich:
  • Geschlossene Filtration über Aktivkohle
  • UV-Desinfektion
  • Nachbelüftung des Wassers
  • Erzeugung der zur Belüftung erforderlichen reinen Druckluft mittels ölfreien Kolbenverdichter.

Laut Erläuterungsbericht ist nach der Erstbefüllung und nach dem regelmäßigen Aktivkohlewechsel bzw. der Reaktivierung der Aktivkohle ein intensives Ausspülen von Staub und Unkorn mit Wasser notwendig. Das schlammhaltige Wasser aus der Spülung stellt Abwasser i.S.d. § 54 WHG dar.

Das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer führt gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG zu Gewässerbenutzungen, die nach § 8 Abs. 1 WHG der behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen. Eine Bewilligung darf gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 WHG für das Einleiten von Stoffen in ein Gewässer nicht erteilt werden. Es wurde eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG beantragt.

Es wird nun von Seiten des Landratsamtes mit Schreiben vom 15.07.2019 um erneute Stellungnahme gebeten, ob aus Sicht der Gemeinde Einverständnis mit dem Vorhaben besteht.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis und stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt bzw. bereits ausreichend berücksichtigt wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.09.2019 15:02 Uhr