Kostenfreiheit des Schulwegs; Teilweise ungerechtfertigte kostenfreie Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus den Ortsteilen Adlersberg und Neudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Gemeinderat, 10.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Feststellung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle werden die Schüler aus dem Ortsteil Adlersberg und Neudorf seit Einführung der RVV-Tickets (freigestellte Schulbuslinie) nach bestehender Rechtslage zum größten Teil unrechtmäßig kostenfrei befördert. Der Anspruch auf Zuteilung einer Förderpauschale entsteht bei Grundschülern für Schulwege ab 2 km Entfernung zur Schule. Ausnahmen hiervon bilden nur gefährliche Schulwege, die aber nach strengen Kriterien zu prüfen und nachzuweisen sind.
Für die betroffenen Kinder wurde auch korrekter Weise keine pauschale Förderung beantragt. Lediglich die Abgrenzung einer freiwilligen Leistung der Gemeinde und damit auch die kostenmäßige Zuständigkeit der Gemeinde (anstelle Schulverband) wurde nicht berücksichtigt.
Die einhergehenden Ausgaben sind als freiwillige Schülerbeförderung zu bewerten und daher von der Gemeinde dem Schulverband in voller Höhe zu ersetzen. Dies gilt ab Einführung der RVV-Tickets auch rückwirkend für die Jahre 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 wie auch für das aktuelle Schuljahr. Einen Beförderungsanspruch haben für Adlersberg lediglich Schüler mit den Anschriften Hummelbergstraße, Am Vogelherd und Dominikanerinnenstraße, während für Neudorf grundsätzlich kein Anspruch entsteht.
Der hierdurch aufgelaufene Betrag nach Feststellung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle auf ca. 11.500 € / Jahr. Somit ergibt sich aus den Jahren 2016- 2019 ein Korrekturbetrag von 22.210,10 € zu Gunsten des Schulverbandes. Nachdem der Umlageanteil der Gemeinde am Schulaufwand bei ca. 66 % liegt entsteht der Gemeine effektiv ein zusätzlicher Aufwand von ca. 14.660 €.
Aus Sicht der Verwaltung ist schwer vermittelbar, dass bis 2016 die Mitnahme bei freigestellten Linienverkehren ohne Probleme und zusätzliche Kosten möglich war, nach Umstellung auf den ÖPNV nunmehr Kosten für die Eltern der beiden Ortsteile entstehen würden.
Zumal es aus Gründen des Klimaschutzes und der Schulwegsicherheit erklärtes Ziel aller Gemeinden ist, unnötige Individualverkehre bei der Schülerbeförderung zu vermeiden und die Eltern und Kinder zur Nutzung des Busangebotes zu motivieren. Auch die im Leitbild der Gemeinde postulierte Familienfreundlichkeit wäre hierdurch beispielhaft zu beweisen, zumal dies auch für Kindergartenkinder durch das – ebenfalls gemeindlich bezuschusste – Angebot des Kindergartenbusses bereits geschieht.
Im Schulverband sind durch die Umstellung auf ÖPNV-Linien die erwarteten Einsparungen von ca. 25.000 €/ Jahr voll und ganz eingetroffen. Durch den Wegfall der unrechtmäßig verrechneten Tickets wird dieser Effekt zu Gunsten des Schulverbandes noch verstärkt. Der momentane Anteil der Gemeinde an der Schulverbandsumlage nach Anzahl der Schüler liegt bei 66 %, sodass sich die Schulverbandsumlage verringern und hierdurch die Gemeinde um Ihren Anteil wieder entlastet wird.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht in der laufenden Diskussion ein klarer Konsens darüber, dass bereits aus verkehrs- und umwelttechnischen Gründen eine Vermeidung des Individualverkehrs in die Überlegungen verstärkt einzubeziehen ist. Es ist nicht erwünscht und darstellbar, dass die Schülerverkehr durch Anfahrten aus Neudorf oder Adlersberg signifikant zunehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt rückwirkend für die Schuljahre 2016 bis 2019 und zukünftig aufgrund ihrer gegebenen Leistungsfähigkeit und der hierdurch positiven Auswirkungen zur Vermeidung von Individualverkehren die Anerkennung der Beförderungskosten zur Grundschule Pettendorf für die Grundschüler aus Neudorf und die Schüler innerhalb der Abgrenzung aus Adlersberg als freiwillige Leistung der Gemeinde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2019 11:58 Uhr