Vollzug der Baugesetze - Bebauungsplan "Pielmühle, Eichelberg u. Rodauer Weg", Deckblatt Nr. 7 des Markt Lappersdorf;
Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Gemeinderat, 07.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung am 12.02.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und §13a BauGB beschlossen, den o. g. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß§ 13 Abs. 3 Satz 1 abgesehen.
Der Marktgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 12.08.2019 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Pielmühle, Eichelberg u. Rodauer Weg", Deckblatt Nr. 7, gebilligt und beschlossen, die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß§ 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu den Planvorentwürfen durchzuführen. Mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahrensschritte wurde das Planungsbüro TB Markert, Nürnberg, gemäß § 4b BauGB durch den Marktgemeinderat beauftragt.
Es wurde um Stellungnahme bis zum 11.10.2019 gebeten, sollte bis dahin nichts eingehen, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde Pettendorf durch die beiden Bauleitpläne nicht berührt werden.
Zur Fristwahrung wurde mit Schreiben vom 09.10.2019 folgende Stellungnahme, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat, abgegeben: „Durch die vorgelegte Planung werden wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt.“
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die vorgelegte Planung wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2019 12:02 Uhr