Baugebiet "Zur Alten Mühle I", Kneiting;
Beratung und Beschlussfassung über die Anordnung des Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Gemeinderat, 06.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf den Sachverhalt der Sitzung vom 08.11.2012 zum Umlegungsverfahren wird verwiesen. Zur Parzellierung des Baugebietes „Zur Alten Mühle I" in Kneiting soll nun das Umlegungsverfahren angeordnet werden. Die Umlegung soll dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg (ADBV) übertragen werden. Nach Übertragung und Festlegung der Umfanggrenze wird dies den betroffenen Grundstückseigentümern mitgeteilt.
Zur Vorbereitung des Sitzungspunktes fand am 5.2.2020 ein Besprechungstermin mit dem stellvertretenden Leiter des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Herrn Dr. Scheugenpflug, statt.
Herr Dr. Scheugenpflug ist der zuständigen Sachbearbeiter für die geplante Baulandumlegung.
Beim Arbeitsgespräch wurde insbesondere das Umlegungsgebiet erörtert. Herrn Dr. Scheugenpflug ist bekannt, dass die Eigentümer der im Bebauungsplan liegenden Fl. Nr. 123 und Teilfläche der Fl. Nr. 85, jeweils Gem. Kneiting, nicht an der Umlegung teilnehmen wollen. Dies wäre zwar grundsätzlich möglich, aber nicht im Sinne des intendierten Umlegungsverfahrens.
Herr Dr. Scheugenpflug bietet an, die Teilnahmebereitschaft mit den sich bietenden Vorteilen für die beiden Eigentümer nochmals mit den Eigentümern der betroffenen Flächen zu diskutieren, um eine für das Verfahren tragfähige Lösung zu erreichen.
Auch vor dem Hintergrund des erneuten Antrages einer Grundstückseigentümerin vom 15. Januar 2020 – der Sachverhalt wurde allen Gemeinderäten zugeleitet - ist eine einvernehmliche Lösung aller Beteiligten anzustreben.
Dies scheint insbesondere unter dem Aspekt sinnvoll, die Umsetzung der Maßnahme nicht noch weiter zu verzögern.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Tagesordnungspunkt 4, Baugebiet „Zur Alten Mühle I“, Kneiting, Beratung und Beschlussfassung über die Anordnung des Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch (BauGB) wird vertagt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.04.2020 14:17 Uhr