Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Fachgespräch Landwirtschaft
Das Fachgespräch mit der Landwirtschaft findet am Montag, den 24.02.2020 im Sitzungssaal des Rathauses Pettendorf statt.
Planung Ärztehaus
Nachdem die Baugenehmigung für das Ärztehaus in absehbarer Zeit erwartet wird, soll nach dem vorliegenden Projektplan demnächst mit dem Ausschreibungsverfahren gestartet werden. Der Baubeginn ist für Juli 2020 vorgesehen.
Verbreiterung der R 39
Die Verbreiterung der R 39 zwischen Aichahof (Ende Spitzgraben) bis zur Abzweigung nach Tremmelhausen soll voraussichtlich im Herbst 2020 baulich ausgeführt werden. Die Baumaßnahmen können weitgehend mit einer halbseitigen Sperrung der Fahrbahn durchgeführt werden. Lediglich der Fahrbahndeckenausbau erfordert eine Vollsperrung für ca. zwei Tage. Nähere Informationen zum Baubeginn und den daraus resultierenden Einschränkungen werden rechtzeitig bekanntgeben.
Abrechnung Baumaßnahme Geh- und Radweg an der R 39
Die Abrechnung der bereits abgeschlossenen Baumaßnahme (Rad- und Gehweg R 39) erfolgt Ende Februar 2020. Nach Abzug der Förderung entsteht für die Gemeinde Pettendorf nach derzeitiger Schätzung ein Kostenanteil in Höhe von ca. 35.000 €.
Klage Kindergarten Pettendorf
Die Beschwerde gegen das Urteil des VG Regensburg in Sachen „provisorischer Kindergarten Pettendorf“ wurde am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen.
Aktueller Einwohnerstand
Derzeit leben in der Gemeinde Pettendorf 3.497 Einwohner.
Kostenschätzung Tremmelhausen
Für die Wegebaumaßnahme „Tremmelhauser Weg“ beläuft sich die aktuelle Kostenschätzung auf 303.470 €.
Die Maßnahme wird vom Amt für Ländliche Entwicklung gefördert. Es erfolgt zudem eine paritätische Kostenbeteiligung der Bruderhausstiftung.
Antrag auf Verlegung der Skateranlage „Auf der Höhe“
Der Gemeinde Pettendorf wurde mit Schreiben eines Bürgers vom 14.01.2020 ein Antrag vorgelegt, der die Verlegung der Skateranlage an den Schwetzendorfer Weiher beinhaltet. Zur Begründung wird hauptsächlich auf die Lärmbelastung durch die Skateranlage abgestellt. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass Bürgeranträge in Art. 18b der Gemeindeordnung (GO) geregelt sind. Hiernach benötigt ein Antrag die Unterstützung von mindestens 1 v.H. der Gemeindeeinwohner. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben. Bürgermeister Obermeier weist in diesem Zusammenhang auch auf die inhaltlich entgegengesetzte Unterschriftenaktion von 65 Bürgerinnen und Bürgern hin.
Unterschriftenaktion gegen die Einschränkungen der Sport- und Freizeitanlagen für Kinder und Jugendliche – aktuell Skaterpark und Bocciabahn
Am 31.01.2020 wurde beim Ersten Bürgermeister eine Unterschriftenliste vorgelegt, in der u. a. von den Anwohnern des Baugebietes der Höhe deutlich darauf hingewiesen wird, dass die Freizeitmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen durch die Maßnahmen einzelner Anlieger immer stärker eingeschränkt werden. Die Unterschriftenaktion wendet sich insoweit direkt gegen den Antrag gegen die Verlegung der Skateranlage vom 14.01.2020.
Anmerkung der Verwaltung: Der Antrag auf Verlegung der Skateranlage und der Inhalt der Unterschriftenaktion wurden vom Ersten Bürgermeister in der Sitzung vollständig vorgelesen.
Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder – „Förderrichtlinie Hort“
In der aktuellen Förderrichtlinie zur Schaffung von Hortplätzen wird eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 6.000 € pro Hortplatz vorgesehen. Diese vermeintlich „großzügige“ Förderkulisse würde gemessen an den Kosten für den Erweiterungsbau des Kinderhortes in Pettendorf angefallen sind, lediglich eine Förderung von 15 % der Baukosten bedeuten. Nicht gefördert werden weiterhin der Grunderwerb und die laufenden Kosten des Betriebes. Die Förderrichtlinie zeigt erneut auf, dass der Bundes- und Landesgesetzgeber großzügige Leistungsangebote für die Kinderbetreuung offeriert, die Finanzierung jedoch überwiegend zu Lasten der Kommunen gehe. Diese gelte im Übrigen auch für die Kindergärten und Krippen. Bürgermeister Obermeier sichert zu, diese Diskrepanz an geeigneter Stelle zu thematisieren.
Pumpwerk Kneiting – Stromeinsparung
Durch die Erneuerung der Pumpen im Pumpwerk Kneiting konnte im Vergleich zum Vorjahresverbrauch eine Einsparung von 8.000 kWh Strom erreicht werden.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Baumaßnahme R 39
Gemeinderätin Muehlenberg macht deutlich, dass sie keine Notwendigkeit erkennt, die R39 zu verbreitern. Das Problem sei nicht die geringere Breite der Fahrbahn, sondern die Geschwindigkeit, die gefahren wird.
Es sollten daher vorrangig auch Maßnahmen angedacht werden, die eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit vorsehen. Bürgermeister Obermeier erwidert, dass die Regelbreite einer Kreisstraße von 6,50 m im geplanten Ausbaubereich nicht vorliegt und somit ein Ausbau durch die Kreisstraßenbehörde bereits aus diesen Gründen notwendig ist. Dadurch wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass eine Neuregelung für die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich zwischen Aichahof und Reifenthal diskutiert werden kann. Zuständig ist der Landkreis Regensburg, der auf das Problem hingewiesen wird.
Dorferneuerung Kneiting, Bauabschnitt III - Eisstockbahn
Auf Rückfrage von Gemeinderat Listl wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass die Errichtung der Eisstockbahn im dritten Bauabschnitt der Dorferneuerung Kneiting berücksichtigt wird. Für die Verbesserung der Infrastruktur im Freizeitbereich werden in der Dorferneuerung Kneiting, BA III, 185.000 € eingeplant. Bürgermeister Obermeier weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Forum für die Kneitinger Jugend im Dorfhaus Kneiting stattfinden wird, bei dem die Kinder und Jugendlichen ihre Vorstellungen äußern können.