Gemeindliche Liegenschaften - Dorfhaus Kneiting; Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses an Vereine für die Betreuung eines Öffnungstermins für die Allgemeinheit


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Gemeinderat, 14.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 14.05.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit der neuen Regelung zur Bewirtschaftung des Dorfhauses befasste sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom Januar 2020 und fasste folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Haus- und Benutzungsordnung mit den heute beschlossenen Änderungen. Die vereinbarten Rahmen- und Nutzungsbedingungen werden bis 29.02.2020 hinsichtlich ihrer Praktikabilität durch die Verwaltung analysiert. Etwaig notwendige Anpassungen werden dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Der Betrieb läuft bislang störungsfrei, Korrekturen waren hinsichtlich der Reinigung erforderlich, auch wurden mittlerweile Verbesserungen an der Küchenzeile beauftragt. Die Abläufe werden sich weiterentwickeln und müssen dem Bedarf angepasst werden.

Die Getränkebestellung erfolgte durch die Gemeinde mit Unterstützung der Vereine zeitgerecht und ausreichend. Die Abrechnung mit den Vereinen erfolgte problemlos. Die Abrechnung erfolgte  über die bisherige Preistafel, der Faschingsball wurde separat abgerechnet und erscheint nicht in der Aufstellung. Die ersten beiden Monate entstand ein Erlös bei den Getränken von durchschnittlich 975,00 €/Monat, wobei der Februar aufgrund vermehrter Vereins- und Wahlveranstaltungen deutlich höher (582,00 € und 1.367,00 €) ausfiel. Der März dürfte aus bekannten Gründen nicht aussagefähig sein.

Dem gegenüber stehen durchschnittliche monatliche Betriebskosten von 365,93 €. Somit wurden Reinerlöse im Januar von 216,11 €, im Februar von 1.001,82 € erzielt. Die steuerliche Auswirkung ist hier nicht berücksichtigt, es wurde zwar ein Betrieb gewerblicher Art angemeldet, ein Bescheid vom Finanzamt erfolgte bislang nicht. Einmalige und wiederkehrende Investitionen sind erfolgt, werden aber hier nicht angeführt (Handtuchpapier, WC-Papier, Geschirrtücher, Reinigungsmittel etc.).

Angedacht war nun, jedem Verein, der eine Betreuung eines Öffnungstermins für die Allgemeinheit übernimmt (nicht die eigene regelmäßige Vereinstätigkeit), z.B. Frühschoppen nach der Kirche, einen pauschalen Bonus zukommen zu lassen. Als möglicher Betrag wird 30,00 €/Termin vorgeschlagen. Die Tage sind z.B. auf Sonntage zu beschränken, was dem bisherigen Bedarf entspricht. Eine Beliebigkeit kann dadurch nicht entstehen. Dies wäre eine kleine Anerkennung für die geleistete Arbeit zum Wohle der Allgemeinheit und zugunsten eines Vereines.

Zwischenzeitlich kam die Nutzung aufgrund der Corona-Pandemie zum Erliegen, sodass keine weiteren Einnahmen erzielt werden konnten. Der Leerstand wurde genutzt, um noch aus 2019 geplante Malerarbeiten und Bodenpflegearbeiten auszuführen, sowie die nichtmehr aktive Lüftungsanlage aus energetischen Gründen zurückzubauen.

Es ist jedoch vorsichtig optimistisch davon auszugehen, dass sukzessive der Betrieb wieder möglich wird. Hierfür wäre dann die neue Regelung anwendbar.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat findet sich nach kurzer Diskussion ein breiter Konsens für einen Bonus in Höhe von 30 €.

Beschluss

Vereine, die die Betreuung eines Öffnungstermins außerhalb ihrer Vereinsabende  übernehmen, erhalten eine pauschale Spende in Höhe von 30 €/Termin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2020 18:04 Uhr