Vollzug der Baugesetze; Beratung und Beschlussfassung über die Entwicklungsatzung "Oberwinzer" der Stadt Regensburg im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Gemeinderat, 14.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 14.05.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.03.2020 teilt das Stadtplanungsamt der Regensburg mit, dass für das o.g. Gebiet ein Verfahren zur Aufstellung der Entwicklungssatzung „Oberwinzer“ eingeleitet wird.
Die Entwicklungssatzung wird nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf am Verfahren beteiligt.
Der Entwicklungssatzungs-Entwurf liegt mit seiner Begründung in der Zeit vom 23.03.2020 bis einschließlich 08.05.2020 zur Einsichtnahme aus. Der Entwicklungssatzungs-Entwurf und die Begründung können ebenfalls auf folgender Internetseite www.regensburg.de/behoerdenbeteiligung-oberwinzer in der Zeit vom 24.03.2020 bis einschließlich 08.05.2020 eingesehen werden.

Die Gemeinde Pettendorf wird gebeten, bis spätestens 08.05.2020 Stellung zu nehmen. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden, öffentlichen Belange durch die Entwicklungssatzung nicht berührt werden.

Stellungnahme Verwaltung:
Der Geltungsbereich der Entwicklungssatzung liegt im Stadtteil Oberwinzer am nordwestlichen Stadtrand von Regensburg, südlich des Landschaftsschutzgebietes Winzerer Höhen und nördlich der bestehenden Ortsabrundungssatzung Oberwinzer von 1979 zwischen den Bereichen Kernerweg und Dornfelderweg.
Der Geltungsbereich erstreckt sich in der Gemarkung Winzer auf die bisher bebauten Bereiche, die sich jeweils westlich und östlich der bestehenden und geplanten Erschließungswege befinden. Der Planbereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 410 m und einer Tiefe von ca. 40 m bis 65 m. Die Fläche des Geltungsbereiches umfasst ca. 2,33 ha.

Es wird festgestellt, dass durch die künftige Entwicklungssatzung „Oberwinzer“ Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden. Die Stellungnahme der Gemeinde erging vorab fristwahrend am 27.04.2020, der erforderliche Beschluss des Gemeinderats ist am 14.05.2020 nachzuholen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die künftige Entwicklungssatzung „Oberwinzer“ Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2020 18:04 Uhr