Zur besseren Nutzbarmachung des Hofraumes wird beabsichtigt, an der östlichen Grundstücksgrenze eine Sichtschutzwand und im Einfahrtsbereich eine zurückversetzte Hoftoranlage zu errichten. Die Sichtschutzwand geht nicht bis zur Straße, die Ausfahrt wird sowohl auf dem eigenen Grundstück als auch beim Nachbargrundstück dadurch nicht beeinträchtigt.
Die Hoftoranlage unterteilt sich in drei wesentliche Elemente: zum einen ein Gartentor, ein Hoftor mit ca. 3 m Durchfahrtsbreite sowie einem feststehenden Element zur östlichen Grenze hin. Im Bereich des feststehenden Elements soll zusätzlich ein Besucherparkplatz geschaffen werden, der sich vollständig auf dem eigenen Grundstück befindet. Die Grundkonstruktionen (Säulen, Träger) bestehen aus Stahl, die Verkleidung erfolgt mit Lärchenholzlattung in entsprechendem Abstand.
Begründung:
Durch die beabsichtigten Maßnahmen kann künftig der sehr geräumige Hofbereich sinnvoll genutzt werden, zudem wird dadurch ein sicherer Spielbereich für die Kinder sowie ein zusätzlicher Stellplatz geschaffen. Die Gesamtkonzeption erscheint uns stimmig und ist unserer Ansicht nach städtebaulich vertretbar.
Zum Antrag:
Durch die beantragten Befreiungen wird von folgender Festsetzung des Bebauungsplanes abgewichen:
Nr. 7 a) Einfriedungen WA: Außerhalb der Vorgartenzone sind nur Einfriedungen als Zäune ohne Sockel bis 120 cm Höhe zulässig.
Stellungnahme Bauverwaltung:
Die Parzelle 17 hat keine festgesetzte Vorgartenzone. Zu den Materialien sind keine Aussagen im Bebauungsplan getroffen. Die beantragte Befreiung von ca. 40 bzw. 60 cm Höhe ist vertretbar und wird auch aus gestalterischer Sicht als sinnvoll erachtet.
Erschließung:
Straßenmäßig ist das Grundstück über die Ortsstraße „Pfarrer-Groden-Straße“ erschlossen, ein Kanal- und Wasseranschluss ist vorhanden.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderlichen Unterschriften liegen vor.