Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Feuerwehrgerätehaus Kareth" des Markt Lappersdorf; Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Gemeinderat, 03.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 9. Gemeinderat 03.09.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.08.2020 wird mitgeteilt, dass der Marktgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Kareth" beschlossen hat. Mit gleichem Schreiben wird die Gemeinde Pettendorf als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zum Bebauungsplanvorentwurf bis spätestens 14. September 2020 gebeten.

Erfolgt keine fristgemäße Rückäußerung, so davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bauleitplan nicht berührt werden. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung findet von 17.08. bis 18.09.2020 statt.

Zum Bebauungsplanvorentwurf:
Für die Verlagerung und Neugestaltung der Feuerwehr Kareth an den nördlichen Ortsrand von Kareth hat der Markt Lappersdorf den o.g. Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan gefasst.

Die bisher unbebaute Fläche ist im Flächennutzungsplan vom August 2019 bereits als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr eingeplant, wird aktuell noch landwirtschaftlich als Streuobstwiese genutzt. Im südlichen Bereich grenzen Heckenstrukturen auf höheren Böschungen an. Östlich grenzt die Kreisstraße R15 direkt mit straßenbegleitenden Böschungen und die Bushaltestelle „In der Pfeifing“ an. Nördlich des Planungsgebiets befindet sich der Verkehrskreisel der Kreisstraße R15 und der Otto-Hahn-Straße. Westlich grenzt ein kurzes Teilstück der Otto-Hahn-Straße und dahinter liegende Acker- bzw. Grünlandflächen an. Die nächsten Wohneinheiten befinden sich, von der genannten Hecke getrennt, ca. 15 m entfernt bzw. hinter der Kreisstraße R15, ca. 60-70 m entfernt (auf FNP-Ebene als Wohnbaufläche ausgewiesen).

Das Planungsgebiet ist im fortgeschriebenen Flächennutzungsplan (liegt derzeit zur Genehmigung vor) als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Das Entwicklungsgebot ist für die fortlaufende Bauleitplanung im Bebauungsplan eingehalten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bauleitplan nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2020 08:07 Uhr