Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Beratung und Beschlussfassung über die Teil-Umstufung der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 24 "Von Neudorf nach Eichenbrunn" zum öffentlichen Feld- und Waldweg
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Gemeinderat, 05.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei der Überprüfung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeinde wurde festgestellt, dass sich die Verkehrsbedeutung der o.g. Gemeindeverbindungsstraße (GVS) teilweise geändert hat. Demzufolge ist der betroffene Bereich gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG in die entsprechende Straßenklasse umzustufen (Aufstufung, Abstufung). Das gleiche gilt, wenn eine Straße nicht in die ihrer Verkehrsbedeutung entsprechende Straßenklasse eingeordnet ist und überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Umstufung vorliegen (Art. 7 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG).
Es ist beabsichtigt, einen Teil der Gemeindeverbindungsstraße „Von Neudorf nach Eichenbrunn“ (Bereich „Kaltes Eck“ bis Eichenbrunn) zum öffentlichen Feld- und Waldweg umzustufen. Dieser Teil hat sich nicht nur in seiner Verkehrsbedeutung, sondern auch in seiner Lage verändert (siehe hierzu Luftbild). Die verbleibende Teilstrecke der GVS dient nach wie vor der Verbindung des Ortsteiles Neudorf zu den Anwesen Waldweg Hs.Nrn. 1 bis 3.
Dadurch ergeben sich folgende Änderungen im Straßenbestandsverzeichnis:
Durch die Umstufung zum nicht ausgebauten, öffentlichen Feld- und Waldweg geht nun die Baulast auf die Eigentümer der angrenzenden Fl.Nrn. über. Diese werden hiervon durch amtliche Bekanntmachung in Kenntnis gesetzt.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Amann erkundigte sich, welche Konsequenzen die Umstufung zum nicht ausgebauten, öffentlichen Feld- und Waldweg für die Anlieger hat. Verw.-Angestellter Putz erklärt hierzu, wie bereits im Vortrag dargestellt, dass mit der Umstufung des Teilbereiches die Straßenbaulast auf die angrenzenden Anlieger übergeht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, wie im Sachverhalt dargestellt, die Gemeindeverbindungsstraße „Von Neudorf nach Eichenbrunn“ teilweise zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg umzustufen. Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgeschriebene Verfahren gemäß Art. 7 BayStrWG durchzuführen und nach Abschluss das Straßenbestandsverzeichnis zu berichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
Datenstand vom 15.01.2021 09:30 Uhr