Tekturplanung zur Bauvoranfrage: Neubau von drei Reihenhäusern und einem Doppelhaus mit Garagen auf Fl.Nr. 745, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Bauausschuss, 19.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits mehrfach mit Bauvoranfragen zur Bebauung des o.g. Grundstücks, zuletzt in seiner Sitzung vom 16.07.2020.
Die vorliegende Tekturplanung zur Bauvoranfrage orientiert sich am bereits genehmigten Vorbescheid vom 08.07. 2016, verlängert am 29.05.2019, für den Neubau von zwei Doppelhäusern oder einem Einfamilienhaus und einem Doppelhaus, jeweils mit Garagen.
Die nun vorgelegte Planung beinhaltet folgende Eckpunkte:
Bebauung:
Das südliche Doppelhaus wird durch drei Reihenhäuser ersetzt. Das nördliche Doppelhaus bleibt bestehen. Alle Wohngebäude liegen innerhalb des im Flächennutzungsplan (FNP) als Dorfgebiet (MD) ausgewiesenen Bereichs. Die künftige Planung für die Gebäude sieht eine Ausführung in E+D- bzw. E+1-Bauweise vor.
Garagenanlage:
Die nördliche Garagenanlage mit Pultdach bleibt bestehen. Die Einfahrt in die Garagen von Norden her ist durch eine Ausnahmegenehmigung vom 23.09.2020 seitens des Staatlichen Bauamts gesichert. Der Mindestabstand von Gebäuden zur Staatsstraße 2660 von 20 m wird eingehalten.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Naabstraße“ und eine Privatstraße entlang der östlichen Grundstücksgrenze gesichert. Zur Wasserversorgung teilt der WZV Naab-Donau-Regen mit Stellungnahme vom 17.11.2020 mit, dass die Erschließung gesichert ist.
Zur Abwasserbeseitigung wird festgestellt, dass diese derzeit durch den bestehenden Grundstücksanschluss als gesichert zu betrachten ist. Ob die Lage und die Dimensionierung als ausreichend zu betrachten ist, muss bis zur Bauantragstellung geprüft werden. Ein ggfs. zusätzlich erforderlicher Anschluss sowie eine Vergrößerung der Dimensionierung ist auf Kosten der Antragstellerin zu erstellen.
Entsprechende Geh- und Fahrtrechte, sowie Leitungsrechte zu Gunsten der hinter liegenden Grundstücken sind zu berücksichtigen und grundbuchamtlich zu sichern.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Tekturplanung zur Bauvoranfrage sein Einvernehmen. Auf die Hinweise zur Erschließung Wasser/Abwasser, sowie der grundbuchamtlichen Sicherung entsprechender Rechte wird verwiesen. Die erforderlichen Stellplätze gemäß der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung sind im anschließenden Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.12.2020 19:19 Uhr