Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Gemeinderat, 03.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Vorfeld wird verwiesen auf die Sitzung vom 07.02.2019 und die darin ausführlich dargestellten Sachverhalte. Ursächlich für den Handlungsbedarf ist ausschließlich der zu geringe Abstand. Die Verwaltung hat die in dieser Sitzung vorgeschlagenen Maßnahmen mitgeteilt. Mit intensiver Beteiligung der Aktiven wurde 2020 ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation erreicht: der Rückbau der Montagegrube mit dem dann möglichen Fahrzeugtausch. Hierdurch wurde der Abstand zum Fahrzeug verbessert. Die Eigenleistung der FF war beträchtlich.
In weiteren Gesprächen wurde abweichend von der ursprünglichen Antragstellung weniger aufwändige bauliche Lösungen diskutiert. Aus diesen kristallisierte sich eine Variante heraus, die nunmehr geprüft werden kann.
In der FF Pettendorf wurden für 75 Aktive eine neue Schutzkleidung angeschafft. Zusätzlich ist Platzbedarf für die Jugendfeuerwehrkleidung.
Der notwendige Platzbedarf pro Aktiven beträgt laut DIN 14092-1 mindestens 1,2 m². Hierbei wird aber unterstellt, dass sich alle Aktiven gleichzeitig umziehen. In der Praxis liegt jedoch die Einsatzstärke unserer Feuerwehren bei Einsätzen in der Regel deutlich unter der Gesamtzahl der Aktiven, sodass davon ausgegangen werden kann, dass eine direkte Behinderung durch entsprechende Platzzuteilung entsprechend reduziert werden kann. Aus Sicht der Verwaltung ist ein Mindestabstand zwischen den Spinden von 1,00 m bis 1,50 m ausreichend. Bei einer versetzten Anordnung der Spinde der Hauptaktiven dürften hier keine gegenseitigen Behinderungen entstehen.
Zur Situierung: hier wurde ein Anbau an der südöstlichen Ecke des Schlauchturmes als wohl günstigste Lösung erarbeitet, da hier die Anbindung an den Bestand die leitungsgebundenen Teile (Wasser, Abwasser, Strom) deutlich erleichtert. Die jetzige Eingangstüre kann wiederverwendet werden. Auch von der Ablauforganisation (Sicherheit beim Einsatz) scheint diese Variante sinnvoll. Der Verlust an Parkplätzen ist gering. Berücksichtigt werden muss die Zufahrt zu der vorhandenen Garage des Mieters (Breite 3 m). Insoweit ist die maximal mögliche Breite des Anbaus begrenzt.
Die Dachausbildung wird als angeschifftes Dach vorgeschlagen, über Höhe und zusätzliche Funktionen gibt es noch unterschiedliche Sichtweisen. Von den Aktiven ist angedacht, den entsprechend der Höhe des Daches entstehenden Dachraum zu Lager- und ggf. zu Übungszwecken zu nutzen, der Zugang könnte über eine Podesthöhe über den Schlauchturm erfolgen.
In Anbetracht der Beschlusslage aus 2019, der vielfältigen bereits auf den Weg gebrachten Aufgaben der Gemeinde in den nächsten Jahren und der aktuellen Corona-bedingten Entwicklung der Einnahmesituation wird vorgeschlagen, eine Planungsleistung für die Leistungsphasen 1 und 2 zu beauftragen. Diese soll die angedachte Erweiterung prüfen und die Kosten nach DIN 276 ermitteln. Entsprechend des Ergebnisses wäre die Entscheidung dann auf belastbare Grundlagen gestellt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Der anwesende Feuerwehrkommandant der FFW Pettendorf, Herr Christoph Vetter, weist darauf hin, dass die Feuerwehr wie gewohnt eine nicht unerhebliche Eigenleistung einbringen wird. Mit den im Beschlussvorschlag gemachten Ausführungen besteht weitgehend Einverständnis, jedoch seien einzelne Punkte noch genauer zu hinterfragen.
Feuerwehrvorstand und Gemeinderat Tobias Manz macht deutlich, dass der Beschlussvorschlag nachvollziehbar sei, jedoch sollte der nach den Unfallverhütungsvorschriften grundsätzlich notwendige Bedarf nicht generell außer Acht bleiben. Er weist darauf hin, dass der Umkleidebereich relativ eng bemessen ist. Auch im Dach sei derzeit kein Stauraum vorhanden, es kann nicht einmal eine Bierzeltgarnitur deponiert werden, so dass hier unbedingt eine Nutzbarkeit anvisiert werden sollte. Da es keine Fördermöglichkeiten gibt, sollte die Baumaßnahme möglichst unbürokratisch umgesetzt werden. Bürgermeister Obermeier entgegnet, dass bei einer kommunalen Baumaßnahme unabhängig von der möglichen Förderung grundsätzlich eine Ausschreibung auf Grundlage der VOB erfolgen muss. Aus diesem Grund soll eine Kostenermittlung erfolgen, die auf einer qualifizierten Grundlagenermittlung und Vorplanung fußt. Die Grundlagenermittlung und Vorplanung bilden dann die Basis für die weiteren Entscheidungen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für die mögliche Realisierung eines Anbaus an das FF-Gerätehaus Pettendorf und zur Ermittlung der hierfür notwendigen Kosten einen Planer für die Leistungsphasen 1 bis 2 zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.01.2021 10:52 Uhr