Vor Eintritt in die Tagesordnung zu diesem Punkt wird festgestellt, dass die Fl.Nr. 1356 Tfl. nicht richtig ist. Das Vorhaben befindet sich auf den Fl.Nrn. 1349 Tfl. und 1356/2 Tfl., jeweils Gemarkung Pettendorf. Der TOP ist dahingehend in der Niederschrift abzuändern.
Der Bauausschuss befasste sich in seiner Sitzung vom 20.08.2020 mit der Bauvoranfrage zu dem Vorhaben und erteilte dieser sein Einvernehmen unter verschiedenen Voraussetzungen, die im erteilten Vorbescheid-Nr. S43-2020-1492 des Landratsamtes Regensburg vom 17.12.2020 unter den Nebenstimmungen, Hinweise mit erfasst wurden:
- Die Vorhaben sind nach den beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen Lageplan zu situieren.
- Die ordnungsgemäße Erschließung ist im abschließenden Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Hierzu zählen insbesondere eine einwandfreie Trinkwasserversorgung und ein Nachweis über den Kanalanschluss.
- Für das Vorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren ein naturschutzfachlicher Ausgleich, z.B. eine Eingrünung nachzuweisen. Der Ausgleich ist vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg (Fachkraft für Naturschutz) abzusprechen.
- Das Gebäude ist in Bauweise E bzw. E+D (Kniestock maximal 0,75 m) zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen. Die Firstrichtung muss von West nach Ost verlaufen.
- Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
- Die endgültige Planung ist vor Einreichung des Bauantrages mit dem Landratsamt Regensburg abzustimmen.
- Dieser Vorbescheid stellt nur eine Überprüfung des Vorhabens in planungsrechtlicher Hinsicht dar. Dies bedeutet, dass geprüft wurde, ob das beantragte Vorhaben an dieser Stelle auf dem beabsichtigen Grundstück durchgeführt werden kann. Insbesondere sind somit Fragen der Gestaltung des Vorhabens nicht Gegenstand des Vorbescheides. Diese Prüfung bleibt dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Davon unberührt bleibt die Auflage Nr. 4.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nachbarunterschriften im abschließenden Baugenehmigungsverfahren eingeholt werden sollen.
Auflagen der Gemeinde Pettendorf:
Durch den Abschluss einer Sondervereinbarung mit dem Zweckverband, in der die Kostenübernahme des Eigentümers/Bauherrn für die Erstellung des Grundstücksanschlusses und in der die versorgungstechnischen Voraussetzungen (Lage/Verlauf der Anschlussleitung, Anschlusspunkt, Leitungsführungsrecht) für den Grundstücksanschluss festzulegen sind, ist die Erschließung im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
Zum Antrag auf Baugenehmigung vom 15.01.2021:
Mit o.g. Antrag wird nun der Bau eines eingeschossigen Bungalows in den Ausmaßen von ca. 18,40 x 11,46 m mit einer Doppelgarage (9,00 x 7,00 m) beantragt. Als Dachform ist jeweils ein Satteldach (DN 18°) vorgesehen.
Erschließung:
Straßenmäßig ist das Grundstück über die Ortsstraße „Quellenweg“ und einer anschließenden, privaten Zufahrt geplant.
Der Kanalanschluss für das Vorderliegergrundstück befindet sich auf der Fl.Nr. 1349, Gemarkung Pettendorf. Es ist geplant, diesen Anschluss für das Vorhaben mit zu verwenden. Hierzu ist ggfs. eine Hebeanlage erforderlich. Grundsätzlich soll versucht werden, nur Schmutzwasser einzuleiten und das Niederschlagswasser, soweit möglich, auf dem Grundstück zu versickern.
Der WZV Naab-Donau-Regen teilt in seiner Stellungnahme vom 20.01.2021 mit, dass die Erschließung Wasser derzeit nicht gesichert ist. Durch den Abschluss einer Sondervereinbarung mit dem Zweckverband, in der die Kostenübernahme des Eigentümers/Bauherren für die Erstellung des Grundstücksanschlusses und in der die die versorgungstechnischen Voraussetzungen (Lage/Verlauf der Anschlussleitung, Anschlusspunkt, Leitungsführungsrecht) für den Grundstücksanschluss festzulegen sind, könnte die Erschließung gesichert werden.
Die erforderlichen Rechte zu Gunsten der Fl.Nrn. 1349 Tfl. und 1356/2 (Geh- und Fahrtrecht, Kanalleitungsrecht und Versorgungsleitungsrechte) werden notariell am 21.01.2021 bestellt.
Nachbarunterschriften:
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.