Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung einer Stützmauer mit 0,30 m auf Fl.Nr. 68/4, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 16 im Baugebiet "Auf der Höhe" (Bürgermeister-Eichhammer-Straße, Pettendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Bauausschuss, 18.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt an der südlichen Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 68/3 eine Stützmauer mit einer max. Höhe von 0,30 m zu errichten, die Ausführung ist mit Betonfertigelementen geplant.
Das Grundstück und das darauf befindliche Gebäude wurden in den letzten Jahren bereits mehrfach bei Starkregenereignissen in Mitleidenschaft gezogen. Ursache war wild abfließendes Oberflächenwasser, welches über den Bereich, der nun mit der geplanten Stützmauer (Schutzmauer) abgesichert werden soll, eingedrungen ist.
Ein weiterer Aspekt für diese Stützmauer ist die Befestigung des Hanges, der durch die o.g. Ereignisse auch immer wieder ausgeschwemmt wird und dadurch an Stabilität verliert. Da im Bebauungsplan hinsichtlich der verwendenden Materialien der Stützmauer nichts vorgegeben ist, wird die Ausführung mit Betonfertigteilelementen bevorzugt, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Bürgermeister-Eichhammer-Straße“ erschlossen, die Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung ist gesichert.
Nachbarunterschriften:
Die erforderlichen Unterschriften liegen nur teilweise vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2021 20:14 Uhr