Abbruch eines bestehenden Gebäudes und Neubau von 4 Wohnungen mit Carportanlage auf Fl.Nr. 232/7, Gemarkung Pettendorf (Hauptstraße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Bauausschuss, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 15.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Vor Eintritt in die Tagesordnung zu diesem Punkt stellt Bürgermeister Obermeier fest, dass er wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist.

7 : 0 Stimmen

Der anwesende Zweite Bürgermeister Ludwig Bink übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung.

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 16.07.2020 mit einer Bauvoranfrage auf Neubau einer Reihenhausgruppe, bestehend aus 3 Reihenhäusern, und beschloss, dieser sein Einvernehmen zu erteilen. Das Landratsamt Regensburg erteilte den beantragten Vorbescheid am 24.08.2020, Az. S 43-2020-1285.

Zum vorgelegten Antrag:


Vorbescheid vom 24.08.2020
Bauantrag vom 26.03.2021
Vorhaben
Reihenhausgruppe, 3 Häuser
Neubau von 4 Wohnungen
Größe Hauptbaukörper
21,00 x 10,00 m
20,70 x 11,74 m
Bauweise
E+D oder E+1+D
E+1+D
Kniestock
max. 0,30 m
0,50 m
Wandhöhe / Firsthöhe
6,30 / 10,30 m
6,15 / 10,73 m
Dachform
Satteldach
Satteldach
Dachneigung
38°
38°
Breite Gauben
max. 1/3 Länge des jeweiligen Hauses
ca. ½ des jeweiligen Hauses
Größe Carport
3 Carports bzw. Garagen + 1 Stellplatz
20,48x 5,24 m
Dach Carport
begrünt
extensiv begrünt (DN 3°)
Stellplätze
6
8
GRZ
BauNVO: 0,6
0,55
GFZ
BauNVO: 1,2
0,76

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die Ortsstraße „Hauptstraße“, der Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage über den bestehenden Anschluss (Mischsystem) ist gesichert. Der Anschluss an die Wasserversorgungsanlage ist lt. Auskunft WZV vom 13.04.2021 ebenfalls sichergestellt.

Stellplatzbedarf:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist für das Vorhaben ein Stellplatzbedarf von 8 Stellplätzen zu führen. Dies wird gemäß den vorgelegten Unterlagen nachgewiesen, allerdings wird die Carportanlage mit einem Stauraum von 1,00 m geplant. Der Stauraum vor Garagen muss nach § 5 Abs. 7 dieser Satzung 5,00 m betragen, Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden.

Den Unterlagen liegt eine Stellungnahme der Deutschen Verkehrswacht vom 22.02.2021 bei, auf diese wird verwiesen (Anlage KiC).

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Diskussionsverlauf

Die geplante Carportanlage mit einer Länge von 20,48 m parallel zur Hauptstraße erschien den BA-Mitgliedern als zu massiv. Die Lösung im Vorbescheid, mit Verteilung der Garagen/Stellplätzen auf verschiedene Bereiche des Grundstücks, wird nach wie vor bevorzugt und war auch mit Entscheidungsgrundlage bei der Bauvoranfrage.

Auslöser dieser Massivität ist natürlich auch die Erhöhung der Wohneinheiten von 3 in der Bauvoranfrage auf nun 4 im Antrag auf Baugenehmigung, so BA-Mitglied Dotzler. Diese Meinung wurde mehrheitlich geteilt.

Beschluss 1

Aufgrund der Diskussion um die geplante Carportanlage und die geplanten Wohneinheiten stellt Bürgermeister Bink das Gebäude mit 4 Wohnungen und die Carportanlage getrennt zur Abstimmung:

a) Der Bauausschuss erteilt dem Neubau von 4 Wohnungen sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Beschluss 2

b) Der Bauausschuss erteilt der Carportanlage sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung hinsichtlich der Stauraumtiefe einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Datenstand vom 20.05.2021 20:20 Uhr