Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 Bayer. Denkmalschutzgesetz (DSchG): Statische Sicherung der Kirchhofmauer auf Fl.Nr. 55, Gemarkung Pettendorf (Margarethenstraße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Bauausschuss, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 15.04.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 19.11.2020 mit dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 Bayer. Denkmalschutzgesetz (DSchG) zum Anlegen von Schürfgruben am Turm bzw. an der Kirchhofmauer und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen.

Begründung zum Antrag vom 01.04.2021:
Die Kirchhofmauer an der östlichen Grundstücksgrenze weist im Bereich des angrenzenden Stadels Ausbauchungen auf und drückt bereits auf die, direkt an die Wand anschließende, Holzkonstruktion. Eine durchgeführte Sondierungsöffnung zeigte eine unzureichende Einbindetiefe der Kirchhofmauer in das Erdreich auf, was eine zeitnahe statische Stabilisierung dringend erforderlich macht.

Es wird nun beabsichtigt, die statische Sicherung der Kirchhofmauer im vorbeschriebenen Bereich wie folgt durchzuführen:
  1. Abgraben an der Mauer bis zur Fundamentsohle an 4 Stellen,
  2. Setzen von Mauerankern und Herstellen von 4 Betonstützkörpern,
  3. Verfüllen der Resthöhe und Wiederherstellen des Kleinsteinpflasters.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraßen „Margarethenstraße“ bzw. „Martin-Klob-Straße“ erschlossen, die Wasserversorgung bzw. die Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der beantragten Erlaubnis sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2021 20:20 Uhr