Neubau eines Nebengebäudes auf Fl.Nrn. 22/5 und 22/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 82 im Baugebiet "Am Weingert" (Talweg, Pettendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Bauausschuss, 20.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt ein Nebengebäude (Holzlege-Geräte-Abstellraum) in den Ausmaßen von 14,00 x 3,00 m mit einer max. Traufhöhe von 3,00 m unmittelbar an der Grundstücksgrenze zu errichten.
Im o.g. Bebauungsplan sind für diese Parzelle keine Baugrenzen festgesetzt, analog zu bisherigen Vorhaben im Bebauungsplan ist ggfs. jedoch eine Befreiung von den Festsetzungen hierfür erforderlich. Diese wurde vorsorglich beantragt und entsprechend begründet.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Talweg“ erschlossen, die Wasserversorgung ist nicht erforderlich, die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) ist über den bestehenden Grundstücksanschluss sichergestellt.
Nachbarbeteiligung/Abstandsflächenübernahme:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, die ebenfalls erforderliche Abstandsflächenübernahme liegt vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.06.2021 19:30 Uhr