Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 77 "Donaublick II" in Sinzing;
hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Gemeinderat, 10.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 19.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 77 Allgemeines Wohngebiet „Donaublick II“ in Sinzing beschlossen.
Als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf hiermit als von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und um Stellungnahme gebeten, bzw. wird als Nachbargemeinde die Planung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgestimmt und ebenfalls um Stellungnahme gebeten.
Sofern von Seiten der Gemeinde Pettendorf Belange wahrzunehmen sind oder Anregungen und Äußerungen vorgebracht werden, wird um Rückmeldung bis spätestens 05.07.2021 gebeten. Sollte bis zu diesem Termin keine Äußerung vorliegen, wird davon ausgegangen, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen die Planung keine Einwendungen bestehen bzw. Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.12.2021 15:00 Uhr