Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Am Auberg" in Schwetzendorf; Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Planentwurfs vom 25.05.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Gemeinderat, 05.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 9. Gemeinderat 05.08.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung vom 05.12.2019 bereits den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des o.g. Bauleitplanverfahrens und beauftragte in gleicher Sitzung die Erstellung eines städtebaulichen Entwurfs für das Gebiet.

Zur Umsetzung der Planungsarbeiten wurde von der Verwaltung mit den Beteiligten ein Städtebaulicher Vertrag am 29.01./01.02.2021 abgeschlossen. Auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs wurden anschließend vier Fachbüros um Abgabe eines Angebots für die Planungsleistungen „Bebauungsplan“ abzugeben. 

Der nun vorliegende Entwurf des beauftragten Ing.-Büros Kehrer Planung, vertreten durch Frau Gerlinde Danzer, liegt in der Anlage bei, wird ggfs. noch einmal bis zur Sitzung modifiziert.


Seitens der Eigentümer wurden auf Grundlage einer Besprechung der Erbengemeinschaft am 03.07.2021 durch Niederschrift am 08.07.2021 nachfolgende Änderungsvorschläge vorgetragen: 

  1. Die Grünstreifenbepflanzung bei den Parzellen 14, 15 und 16 soll außerhalb der Bebauungsplanlinie verlaufen, da das angrenzende Feld im Besitz der Erbengemeinschaft ist. 
  2. Es wird vorgeschlagen, eine Reduzierung der Straßenbreite zu ermöglichen, da ein niveaugleicher, d. h. befahrbarer Bürgersteig vorhanden ist. 
  3. Bei den Parzellen 9 und 10 sollen die Grundstückszufahrten zur Garage vom Norden von der Aubergstraße aus möglich sein, analog bei den Parzellen 8 und 11, was eine Verlegung der Garagen in Richtung Norden verlangt. 
  4. Der Wall im Norden soll durch eine Betonmauer ersetzt werden; diese soll außerhalb Richtung angrenzende Feld versetzt werden. Ziel ist es die nutzbare Grundstücksgröße zu erhöhen. 
  5. Auf den Parzellen 6 und 7 soll nur eine Einzelhausbebauung festgesetzt werden. 



Die Verwaltung schlägt hierzu vor, die Ziffern 3. und 5. im Rahmen des Billigungsbeschlusses zu berücksichtigen. Die Ziffern 1., 2. und 4. sind im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit abzuwägen, soweit sie im Rahmen dieses Verfahrensschrittes vorgetragen werden. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt und begrüßt die anwesende Planerin, Frau Danzer, vom Planungsbüro Kehrer Planung. 


Frau Danzer erläutert den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans. Im Rahmen der Erläuterung werden die in der Sachverhaltsdarstellung beschriebenen Vorschläge der Eigentümergemeinschaft diskutiert. Dabei besteht im Gremium schnell Einigkeit darüber, dass die Vorschläge auf den Wall zu verzichten und stattdessen eine Betonmauer zu errichten und die Straßenbreiten weiter zu reduzieren grundsätzlich nicht tragfähig sind. Gleichzeitig besteht weiterhin die Möglichkeit, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung diese Punkte nochmals vorgetragen werden können und der gemeindlichen Abwägung zu unterziehen sind.  

Gemeinderat Amann merkt im Zusammenhang mit den Straßenbreiten kritisch an, dass die vorgesehene Straßenbreite im Eingangsbereich gerade bei winterlichen Verhältnissen erhebliche Probleme bereiten kann, da sich die Durchfahrtsbreiten bei Schneefall und nach Räumarbeiten deutlich reduzieren würden. Es sei daher abweichend von den Vorschlägen der Eigentümer eher anzudenken, die Straßenbreiten zu erhöhen. Nach kurzer Diskussion besteht jedoch Konsens darüber, die bisher festgesetzten Straßenbreiten im Planentwurf beizubehalten. 

Beschluss

Beschluss
Auf den Parzellen 6 und 7 wird die Bebauung mit Einzelhäusern festgesetzt. 

15 : 0 Stimmen

Beschluss 
Aus den Parzellen 9 und 10 werden die Grundstückszufahrten zur Garage von der Aubergstraße aus ermöglicht. Die Positionierung der Garagen erfolgt analog der Parzellen 8 und 11 in Richtung Norden.  

15 : 0 Stimmen

Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Entwurf in der Fassung vom 25.05.2021 mit den heute beschlossenen Änderungen (siehe Sachverhalt).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Manz ist entschuldigt abwesend, Gemeinderatsmitglied Muehlenberg ist noch nicht anwesend.

Datenstand vom 03.09.2021 14:36 Uhr