Vollzug des Abmarkungsgesetzes (AbmG) und der Feldgeschworenenordnung (FO);
Bestätigung Neuwahl Obmann und dessen Stellvertreter
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Gemeinderat, 05.08.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Wahl des Obmanns und seines Stellvertreters wird turnusgemäß durchgeführt, da die Amtszeit dieser Personen jeweils sechs Jahre beträgt, die letzte Wahl fand am 27.09.2012 statt. Daher wurden die Feldgeschworenen zu Neuwahlen am 21.07.2021 geladen.
Die Wahlen sind entsprechend Art. 92 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) durchzuführen. Die einschlägigen Bestimmungen wurden verlesen. Für die Wahl des Obmanns und seines Stellvertreters wurde die Handzeichenwahl vereinbart. Es wurde weiter vereinbart, dass Verw.-Angestellter Christian Putz die Wahlhandlungen leiten soll.
Vor Eintritt in die Wahlhandlungen gab der bisherige Obmann, Herr Josef Schatz, bekannt, dass aufgrund seines Alters er zur Wahl des Obmanns und dessen Stellvertreter nicht mehr zur Verfügung steht. Er sei jetzt seit 11.06.1981 Feldgeschworener, dies würde er auch gerne bleiben, aber er stehe für kein Amt mehr zur Verfügung. Gleichzeitig schlug Herr Schatz als künftigen Obmann Herrn Alois Vetter vor, dieser erklärte seine Bereitschaft zur Übernahme des Amtes.
Die anschließenden Neuwahlen des Obmanns und dessen Stellvertreter ergaben folgendes Ergebnis:
Obmann: Alois Vetter, Gartenstraße 12, Neudorf
Stellvertreter des Obmanns: Ulrich Fruth, Regensburger Straße 10, Adlersberg
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt die Wahl des Obmanns und seines Stellvertreters.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Manz ist entschuldigt abwesend, Gemeinderatsmitglied Fleischmann ist während der Abstimmung abwesend.
Datenstand vom 03.09.2021 14:36 Uhr