Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 78 - Allgemeines Wohngebiet "Klosterblick II" in Sinzing; hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Gemeinderat, 02.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 02.09.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 28.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 - Allgemeines Wohngebiet „Klosterblick II“ in Sinzing, Ortsteil Viehhausen, beschlossen. Vom Gemeinderat der Gemeinde Sinzing wurde in der gleichen Sitzung am 28.07.2021, der Entwurf in der Fassung vom 28.07.2021 für die öffentliche Auslegung gebilligt.

Als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf hiermit von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet, bzw. als Nachbargemeinde die Planung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgestimmt und ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Die Planentwürfe mit den Begründungen und ergänzenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Sinzing eingesehen werden.

Es wird darum gebeten, gegebenenfalls eine Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes bis zum 20.09.2021 abzugeben. Wird sich nicht fristgerecht geäußert, so wird davon ausgegangen, dass die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Bauleitplanung nicht berührt werden und mit dem Entwurf Einverständnis besteht. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen die Planung keine Einwendungen bestehen bzw. Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.12.2021 15:06 Uhr