Informelle Anfrage auf Neubau eines Tinyhauses auf Fl.Nr. 1586/7, Gemarkung Pettendorf (Hochweg, Neudorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Bauausschuss, 19.08.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller bitten zu prüfen, ob auf dem Grundstück ein sog. Tinyhaus in den Ausmaßen von 12,00 x 3,05 m errichtet werden kann. Den vorgelegten Unterlagen ist zu entnehmen, dass das Vorhaben unmittelbar an der Grundstücksgrenze realisiert werden soll, dies ist aber nur mit einer Abstandsflächenübernahme des Eigentümers des benachbarten Grundstücks möglich. Angaben zur Dachform, Dachdeckung wurden nicht gemacht.
Bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ist zunächst die Grundflächenzahl (GRZ), also die bereits bebaute und noch zu bebauende Fläche auf dem Grundstück zu beachten.
Im MD ist eine max. GRZ von 0,6 lt. BauNVO zulässig, d.h. bei der Grundstücksgröße von 500 m² dürfen max. 300 m² bebaut, versiegelt werden. Durch die bestehende Bebauung sind derzeit 117,45 m² (Hauptgebäude u. Garage) und 91,63 m² (Garagenvorplatz, Poolbereich) erkennbar versiegelt, gesamt rd. 210 m².
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Hochweg“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde zum jetzigen Planungsstand nicht durchgeführt.
Stellplätze:
Gemäß der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung sind für eine Wohneinheit < 40,00 m² ein Stellplatz zu schaffen. Dieser darf nicht vor den bestehenden Garagen angeordnet werden.
Diskussionsverlauf
BA-Mitglied Bosl findet das Grundstück aufgrund der Größe ungeeignet für eine weitere Bebauung.
Beschluss
Der Bauausschuss stellt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht:
- Die erforderliche Übernahme der Abstandsflächen ist nachzuweisen,
- bis zur Bezugsfertigkeit muss ein weiterer, selbstständiger Stellplatz nachgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3
Datenstand vom 21.09.2021 13:41 Uhr