Kommunales Haushaltsrecht; Jahresrechnung 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Gemeinderat, 02.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 14. Gemeinderat 02.12.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Durchführung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 erfolgte unter Berücksichtigung des Art. 102 Abs. 2 Satz 1 GO innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres 2020 (31.12.2020). Aufgrund von notwendigen Korrekturen von Buchungsvorgängen konnte die Befassung des Gemeinderates erst jetzt erfolgen.

Die Jahresrechnung ergibt abweichend von den Planansätzen nachfolgende Abweichungen zum Stand der Zuführung zum Vermögenshaushalt, Schulden und Rücklagen: 



Verwaltungshaushalt
EUR
Vermögenshaushalt
EUR
Gesamthaushalt
EUR

Einnahmen



Solleinnahmen ( = Anordnungssoll)
6.247.605,94
2.038.171,67
8.285.777,61
+
neue Haushaltseinnahmereste

0,00
0,00
./.
Abgang alter Haushaltseinnahmereste

0,00
0,00
./.
Abgang alter Kasseneinnahmereste
24.166,78
3.905,29
28.072,07
Summe bereinigter Solleinnahmen
6.223.439,16
2.034.266,38
8.257.705,54

Ausgaben



Sollausgaben ( = Anordnungssoll)
6.223.439,16
2.034.266,38
8.257.705,54
+
neue Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
./.
Abgang alter Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
./.
Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigter Sollausgaben
6.223.439,16
2.034.266,38
8.257.705,54
Unterschied
Etwaiger Unterschied bereinigte Solleinnahmen
./. bereinigte Sollausgaben

Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00
Nachrichtlich:



Zuführung vom VwH zum VmH

1.077.892,73

Zuführung vom VmH zum VwH

0,00

Zuführung zur allgemeinen Rücklage

0,00

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

418.324,00




Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020 ergeben sich nun folgende Abweichungen bei der Zuführung zum Vermögenshaushalt und bei der Entwicklung der Rücklagen im unmittelbaren Planvergleich 2020: 




Haushaltsplan 2020
Ergebnis Jahresrechnung 2020
Abweichung
Zuführung zum Vermögenshausalt 
794.777 €
1.077.892,73 €
+ 283.115,73 €
Schulden
246.959 €
246.959 €
+/- 0 €
Rücklagen
Plan: 1.590.795,83 € (unter Einberechnung einer Kreditaufnahme in Höhe von 750.000 € und einer Entnahme von 21.683 €) 


1.220.161,60 nach Rücklagenentnahme in Höhe von 418.324 €, allerdings erfolgte die geplante Kreditaufnahme in 2020 in Höhe von 750.000 € nicht! 

Der Stand bei erfolgter Kreditaufnahme betrüge 1.551.837,60 €
Plan: - 370.634,23 €,





Nachrichtliche Informationen: 

Die Rücklage setzt sich zusammen aus liquiden Mitteln, d. h. tatsächlichen Barbeständen und zusätzlich aus bestehenden „Forderungen“, die in Form in der kameralen Haushaltsführung von Kasseneinnahmenresten bestehen. 

Da diese beiden Komponenten rechnerisch den Gesamtbetrag der Rücklage ergeben, werden die Kasseneinnahmereste zur besseren Darstellung der tatsächlich vorhandenen liquiden Mittel gesondert ausgewiesen. 

Stand der Kasseneinnahmereste

Positive Kassenreste, Stand 31.12.2020 („Forderungen“): 371.217,73 €

Negative Kassenreste, Stand 31.12.2020 („Verbindlichkeiten“): 71.610,09 € 

„saldierter“ Kassenrest, Stand 31.12.2020: 299.607,64 €

davon aus (erfassten) Stundungen Stand 31.12.2020: 73.562,61 €


Im Rahmen überörtlichen Rechnungsprüfung, die einen Zeitraum rückwirkend bis 2005 umfasst, werden die Kassenreste durch tiefgehende Recherchen aufgeklärt, da z. T. auch nicht als Stundung erfasste -  insbesondere landwirtschaftliche - Stundungen beinhaltet sind und diese einen nicht unwesentlichen Teil der Reste ausmachen. 

Es wird durch die überörtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2021 abschließend festgestellt, welche Kassenreste und welche Stundungen 2021 tatsächlich in der Rücklage vorhanden sind und welche Beträge u. U. noch in Abgang gebracht werden müssen. Daraus folgt, dass eine abschließend verprobte Rücklage erst im Rahmen der Haushaltsrechnung 2021 dargestellt werden kann. 

Datenstand vom 07.12.2021 09:17 Uhr