Bauleitplanung:
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Reifenthal von Allgemeines Wohngebiet (WA) in Fläche für die Landwirtschaft
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Gemeinderat, 03.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der aktuellen Fassung des Flächennutzungsplanes (aufgestellt 2007, rechtskräftig seit 2011) befindet sich im Süden des Ortes Reifenthal eine als WA dargestellte Fläche (Allgemeines Wohngebiet):
Die Fläche umfasst eine Teilfläche der Fl.Nr. 894, Gemarkung Pettendorf, mit einer Größe von 10.000 m² und soll zugunsten anderer Entwicklungsflächen in der Gemeinde von der Festsetzung Allgemeines Wohngebiet (WA) wieder in eine Fläche für die Landwirtschaft umgewandelt werden. Die Maßnahme ist mit dem Eigentümer besprochen. Die Fläche steht entgegen der Zielsetzung im Flächennutzungsplan (FNP) laut diesem weiterhin nicht für eine Bebauung zur Verfügung.
Zusätzlich befindet sich ein kartiertes Bodendenkmal auf der Gesamtfläche, was eine bauliche Nutzung u.U. gefährdet oder unmöglich macht oder durch die in jüngster Zeit deutlich erhöhten Auflagen des Denkmalschutzes erheblich erschwert bzw. verteuert. Es handelt sich laut Kataster hierbei um die Nr. 31 - vorgeschichtliche und spätmittelalterliche Siedlungsfunde:
Die Ziele im FNP für Reifenthal wurden wie folgt erreicht:
- die WA Fläche „Auf der Wiese“ wurde planmäßig entwickelt und ist vollständig bebaut.
die Planfläche „Solner Breite III“ konnte inzwischen von der Gemeinde erworben werden und befindet sich in der Planung (Aufstellungsbeschluss vom 04.11.2021).
weitere einzelne Parzellen konnten inzwischen einer Bebauung zugeführt werden (Kirchfeld). Leerstände sind am Kellerweg oder im Bereich Blumenstraße, Solner Breite I und II vorhanden, jedoch nicht verfügbar.
Aus dem FNP sind die Flächennutzungen der Gemeinde wie folgt dargestellt:
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderätin Muehlenberg merkt kritisch an, dass die im Textteil beschriebene Herausnahme zugunsten der Bauleitplanung Reifenthal Nord (als Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft) fragwürdig erscheint. Insbesondere handelt es sich um eine Fläche, die wegen der vorhandenen Bodendenkmäler ehedem nicht einer Bebauung zugeführt werden könne. Bürgermeister Obermeier entgegnet, dass mit der Herausnahme kein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft erfolgt. Es handelt sich nicht um eine Ausgleichsfläche, sondern um eine als WA (=Allgemeines Wohngebiet) dargestellte Fläche, die künftig ausschließlich für die landwirtschaftlich Nutzung im FNP dargestellt wird. Es geht daher nicht um Fragen des naturfachlichen Ausgleichs, sondern um die Flächenbilanz, die als Grundlage für den Bedarfsnachweis von Bauleitplanungen bei jeder Wohnbauausweisung begründet werden muss. Grundsätzlich gilt, dass Flächen, welche für die Wohnbebauung im FNP vorgesehen sind, vorrangig einer entsprechenden Nutzung zuzuführen sind. Flächen, die sich jedoch aus unterschiedlichen Gründen auch langfristig nicht für eine entsprechende Nutzung heranziehen lassen, sind im Rahmen der Erstellung des Bedarfsnachweises kritisch zu hinterfragen und im FNP entsprechend ihrer absehbaren Nutzung darzustellen. Da das Areal auf Wunsch der Eigentümer nicht als Wohnbaufläche zur Verfügung steht, ist die Darstellung als WA im FNP entsprechend anzupassen. Gemeinderat Bink merkt an, dass es zur Vermeidung solcher Missverständnisse sinnvoll erscheint, in der Sachverhaltsdarstellung den Passus „zugunsten der Entwicklungsfläche Reifenthal Nord“ komplett entfallen zu lassen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Teilfläche aus der Fl.Nr. 894, Gemarkung Pettendorf, mit einer Größe von ca. 10.000 m² von Allgemeines Wohngebiet (WA) in eine Fläche für die Landwirtschaft abzuändern. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren nach dem BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.03.2022 10:36 Uhr