Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Gemeinderat, 03.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 17.01.2019 und beschloss die Anhebung des Stundenkontingents zur Überwachung des fließenden Verkehrs von 110 auf 125 Stunden und die grundsätzliche Einführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs für den Bereich des Schwetzendorfer Weihers während der Badesaison und ganzjährig für den Innerortsbereich in den jeweiligen Gemeindeteilen.
Die Buchungsstunden für die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Gemeindegebiet wurden auf 10 Stunden/Monat festgelegt. Während der Öffnungszeiten des Badesees am Schwetzendorfer Weiher vom 01. Mai bis einschließlich 15. September des Jahres sind hier die Kontrollen schwerpunktmäßig anzusetzen.
Der beauftragte Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz (ZVKVS) erhöhte nun zum 01.01.2022 erneut die Entgelte für die erbrachten Leistungen, die sich nun wie folgt darstellen:
Fließender Verkehr:
|
bis 03/2021
|
ab 04/2021
|
ab 01/2022
|
Pro Überwachungsstunde:
|
100,00 €
|
120,00 €
|
130,00 €
|
Bearbeitung pro Fall:
|
8,00 €
|
10,00 €
|
12,00 €
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ruhender Verkehr:
|
bis 03/2021
|
ab 04/2021
|
ab 01/2022
|
Pro Überwachungsstunde:
|
30,00 €
|
45, 00 €
|
50,00 €
|
Bearbeitung pro Fall:
|
4,00 €
|
8,00 €
|
11,00 €
|
|
|
|
|
Auf den Vortrag zur Örtlichen Rechnungsprüfung 2020 zu dieser Thematik wird Bezug genommen. Im Haushaltsjahr 2021 wurde im Bereich des fließenden Verkehrs ein Defizit von 5.453,00 € und im Bereich des ruhenden Verkehrs ein Defizit von 3.746,40 €, insgesamt also ein Defizit von 9.199,40 € erwirtschaftet, Details siehe Anlage RIS.
Angesichts der erneuten Erhöhung der o.g. Stundensätze, stellt sich aus Sicht der Verwaltung nun die Frage inwieweit die Überwachungsstunden angepasst werden sollen. Festzustellen ist zunächst, dass der ZVKVS die Überwachungen unter der beauftragten Stundenzahl durchgeführt hat (im fließenden Verkehr beauftragt 125 Stunden, durchgeführt 91,40 Stunden und ruhenden Verkehr beauftragt 120 Stunden, durchgeführt 91,40 Stunden.
Der Bereich des fließenden Verkehrs ist als insgesamt wirtschaftlicher als der ruhende Verkehr zu betrachten, das hohe Defizit entstand daher aufgrund der in 2021 fehlenden/nicht durchgeführten 33,60 Überwachungsstunden, die es künftig zu vermeiden gilt. Über eine ggfs. erneute Erhöhung auf 140 Stunden (= pro Quartal 35 Stunden) könnte diskutiert werden, jedoch ist die Einhaltung der vorgegebenen Stundenzahlen zwingend zu überwachen.
Die beauftragte Stundenzahl im Bereich des ruhenden Verkehrs ist aus Sicht der Verwaltung erneut zu reduzieren und zwar auf 5,0 Stunden pro Monat und auch hier wieder schwerpunktmäßig während der Öffnungszeiten des Badesees am Schwetzendorfer Weiher vom 01. Mai bis einschließlich 15. September des Jahres.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht nach kurzer Diskussion Einvernehmen darüber, dass die letzten beiden Jahre nicht repräsentativ sein konnten, da es durch die Corona-Pandemie sicherlich zu einem atypischen Verkehrsaufkommen kam.
Auch wird angeführt, dass durch die Ansiedlung des Kanuverleihs in Mariaort neue Handlungsfelder hinzukommen, so dass insbesondere auch die Kontrolle des ruhenden Verkehrs solch kritischen Punkten wie Schwetzendorfer Weiher und Mariaort größere Bedeutung einnehmen wird.
Bürgermeister Obermeier schlägt vor, die bisherigen Überwachungsstunden beizubehalten und für das Jahr 2023 auf Grundlage der neu gewonnenen Datenlage eine Entscheidung herbeizuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Überwachungsstunden bis 2023 beizubehalten. Die Verwaltung wird beauftragt, dies dem ZVKVS unverzüglich zur Umsetzung mitzuteilen, da die Personalplanung beim ZVKVS entsprechend angepasst werden muss.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.03.2022 10:36 Uhr