Vollzug der Ausbaubeitragssatzung; Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des zu berechnenden Gemeindeanteils an dem Ausbau verschiedener Ortsstraßen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Gemeinderat, 03.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 03.03.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Zur Beantragung der vom Freistaat Bayern nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum Ausgleich der kommunalen Finanzierungslücke bereitgestellten Mittel ist es analog des früheren Verfahrens erforderlich, die in § 7 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) festzulegende Eigenbeteiligung der Gemeinde zu ermitteln und beschlussmäßig festzulegen.

Mit dem anderen Anteil wurden früher die Anlieger beteiligt, nunmehr ist dieser Anteil vom Freistaat Bayern zu tragen. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren folgende Straßen erneuert, dieser Anteil ist hierzu festzulegen: Gartenstraße, Kellerweg und Hummelbergstraße.

2022 kommen hinzu: Am Mätzgraben, Zum Aichahof.

In der Vergangenheit bereits geregelt wurden die betroffenen Straßen im Festsetzungsgebiet der Dorferneuerung Kneiting.

Beschlussempfehlungen Verwaltung:
Der Gemeinderat beschließt für die nachfolgenden Ortsstraßen die Eigenbeteiligung der Gemeinde gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) wie folgt festzulegen:

1. Am Mätzgraben, Ortsteil Aichahof:
Die Straße „Am Mätzgraben“ wird als Anliegerstraße festgelegt. Die Eigenbeteiligung der Gemeinde liegt somit bei 20 v.H. für die Fahrbahn.

 15 : 0  Stimmen

2. Gartenstraße, Ortsteil Neudorf
Die Straße „Gartenstraße“ wird als Hauptverkehrsstraße festgelegt. Die Eigenbeteiligung der Gemeinde liegt somit bei 70 v.H. für die Fahrbahn. für den Bereich des sanierten Gehwegs fällt eine Eigenbeteiligung der Gemeinde in Höhe von 45 v.H. an.

15 : 0  Stimmen

3. Hummelbergstraße, Ortsteil Adlersberg
Die Straße „Hummelbergstraße“ wird als Haupterschließungsstraße festgelegt. Die Eigenbeteiligung der Gemeinde liegt somit bei 50 v.H. für die Fahrbahn.

15 : 0 Stimmen

4. Kellerweg, Ortsteil Reifenthal
Die Straße „Kellerweg“ wird als Anliegerstraße festgelegt. Die Eigenbeteiligung der Gemeinde liegt somit bei 20 v.H. für die Fahrbahn.

 15 : 0  Stimmen

5. Zum Aichahof, Ortsteil Aichahof
Die Straße „Zum Aichahof“ wird als Anliegerstraße festgelegt. Die Eigenbeteiligung der Gemeinde liegt somit bei 20 v.H. für die Fahrbahn.

15 : 0  Stimmen

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und lässt für die 5 Ortsstraßen einzeln abstimmen. 
Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die heute beschlossenen Festlegungen der Eigenbeteiligung der Gemeinde in den Abrechnungen zu berücksichtigen und diese im Haushaltsjahr 2022 abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.04.2022 12:03 Uhr