Vollzug des Wasser- und Schifffahrtrechts; Beratung und Beschlussfassung über die Anträge auf Schifffahrtsgenehmigung für den Kanuverleih „Nautilus", Obertraubling und für den Bootsverleih Pielenhofen auf der Naab


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Gemeinderat, 07.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 07.04.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.03.2022 übersandte das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Natur- und Umweltschutz (Wasserrecht) die Anträge der beiden Bootsverleihunternehmen mit der Bitte um fachliche Stellungnahme:

Die im Betreff genannten Kanu-/Bootsverleiher sind schon seit mehreren Jahren auf der Naab mit ihren Bootsverleihungen tätig. Die vorhandenen Boote haben alle ihre Zulassungen durch die zuständigen Stellen. Die Ein- und Ausstiegsstellen liegen in den Uferbereichen der Naab, d.h. auf Grundstücken des Freistaates Bayern bzw. in einem Fall auf einem Grundstück des Marktes Kallmünz.

Gemäß Art. 28 Abs. 5 Bayer. Wassergesetz besteht für diese Art der Bereithaltung von Wasserfahrzeugen eine Genehmigungspflicht für die Schiff- und Floßfahrt an Gewässern, die nicht allgemein zur Schiff- und Floßfahrt zugelassen sind.

Bei den Entscheidungen über die Schifffahrtsgenehmigungen sind nicht nur die Auswirkungen der Schifffahrt auf das jeweilige Gewässer, sondern auch die Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die öffentliche Ruhe, den Schutz des Eigentums und der Fischerei und das Wohl der Allgemeinheit zu berücksichtigen. Zum Wohl der Allgemeinheit zählen auch die naturschutzfachlichen Belange, insbesondere da die Naab Flora-Fauna-Habitat ist.

Es wird daher um Stellungnahme gebeten, ob aus Sicht der Gemeinde Pettendorf Einwände gegen eine Schifffahrtsgenehmigung für die genannten Kanuverleiher bestehen und unter welchen Auflagen aus Ihrer Sicht die Genehmigung erteilt werden kann. Unsere Auflagenvorschläge liegen bei.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach Einschätzung des Landratsamtes (LRA) der Anteil der gewerblich vermieteten Wasserfahrzeuge (geschätzt 150 bis 200 am Tag in der Hochsaison - genaue Anzahl liegt noch nicht belegt vor) nicht der überwiegende Anteil an Wasserfahrzeugen auf der Naab sein wird. Eine Einschränkung der gewerblichen Nutzungen wäre aus Sicht des LRA nur möglich, wenn der Gemeingebrauch auf der Naab durch das LRA insgesamt eingeschränkt werden müsste. Dafür liegen aber bisher laut Wasserwirtschaftsamt und laut Naturschutz keine konkreten Anhaltspunkte vor. Auch die Fachberatung für Fischerei konnte dem LRA bisher noch keine nachhaltigen Schädigungen durch den Wassersport darlegen.

Es wird darum gebeten, eine Stellungnahme bis zum 08.04.2022 zu übersenden, da den Kanuverleiher bald möglichst eine Genehmigung ausgesprochen werden soll. Die restlichen bestehenden Kanuverleiher wurden unsererseits auch aufgefordert, eine schifffahrtsrechtliche Genehmigung zu beantragen. Aufgrund der bevorstehenden Saison und der noch vorliegenden Selbstverpflichtungserklärungen werden wir keine Untersagungen der Bootsfahrten vornehmen, auch wenn die Schifffahrtsgenehmigungen erst nachträglich erteilt werden können, da uns Gründe für eine Ablehnung der Anträge bisher nicht vorliegen.

Sollte bis zum 08.04.2022 keine Rückmeldung vorliegen, wird davon ausgegangen, dass von Seiten der Gemeinde Pettendorf keine Einwände erhoben werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen die Erteilung der beantragten Schifffahrtsgenehmigungen von Seiten der Gemeinde Pettendorf keine Einwände erhoben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.07.2022 10:07 Uhr