Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen BPl "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Benhof" und 3. Änderung des FPl im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) durch den Markt Lappersdorf hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Gemeinderat, 04.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 04.08.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bau- und Vergabeausschuss des Markt Lappersdorf hat nach Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung vom 07.06.2022 entsprechende Beschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen gefasst. Aufgrund der vorgenommenen Abwägungen wurden die Vorentwürfe entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt. Die Entwürfe i.d.F. vom 07.06.2022 wurden gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird die Gemeinde Pettendorf um Stellungnahme zu den Entwürfen des Bebauungsplanes und Flächennutzungsplanes gebeten. Soweit bis spätestens 31.08.2022 keine Rückäußerung Ihrerseits erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Stellungnahme Bauverwaltung:
Der Gemeinderat befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 03.02.2022 mit der o.g. Bauleitplanung und stellte fest, dass durch die vorgelegte Planung Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt erneut fest, dass durch die vorgelegte Planung Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.09.2022 08:49 Uhr