Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 21.04.2022 mit dem o.g. Vorhaben und beschloss, diesem Einvernehmen durch Stimmengleichheit (3:3) nicht zu erteilen.
Mit Mail vom 12.08.2022 bittet das Landratsamt Regensburg, Bauabteilung, um erneute Behandlung des Antrags und führt hierzu folgendes aus:
„Das Vorhaben befindet sich in der Aubergstraße, Schwetzendorf Gemarkung Pettendorf. Nach Stellungnahme des Amtes für Ernährung Landwirtschaft und Forsten fällt dieses unter ein Privilegiertes Vorhaben und ist daher nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB baurechtlich zu beurteilen.
Im Außenbereich sind Bauvorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es, wie hier im vorliegenden Fall, einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Der Antragsteller hat eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von ca. 9 ha, die Forstfläche beträgt rund 1,5 ha. Schwerpunkt des Betriebes ist der Ackerbau. Landwirtschaftliche Nutztiere werden in geringem Umfang in Form von Hühnern, Ziegen und Schweinen gehalten.
Der Bedarf einer Halle ergibt sich, weil die am Hof befindlichen Gebäude zu klein für die landwirtschaftlichen Maschinen und der Einlagerung von Erntegut geworden sind. Der Neffe des Bauherrn ist mit in dem Betrieb eingestiegen und möchte diesen auch künftig mitbewirtschaften.
Die Position der Halle dürfte unstrittig sein, da diese sich an dieser Position am besten einfügt und ein Alternativstandort nicht zu sehen ist.
Im gesamten ist festzuhalten, dass es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb mit wenigen Personen handelt und die Kosten zur Erweiterung sich dem Grunde nach in Grenzen halten müssen, um die Landwirtschaft aufrecht erhalten zu können. Aus diesem Grund wurde hier eine Rundbogenhalle gewählt und nicht eine massive Halle, welche einen Kostenumfang um das doppelte beträgt. Die Halle wird in einer gedeckten Farbe errichtet und unter den Auflagen des Naturschutzes rundherum bepflanzt werden, um diese so wenig wie möglich sichtbar zu machen.
Weiter ist festzuhalten, dass angrenzend ein Neubaugebiet geschaffen wird und dadurch die Halle nicht mehr derart ins Gewicht fallen dürfte, wie dies der Fall wäre, wenn kein Neubaugebiet hier entstehen würde.“
Zum Vorhaben:
Es ist geplant, eine landwirtschaftliche Maschinenhalle als Rundbogenhalle mit den Ausmaßen von 12,30 m x 20,20 m zu errichten.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die „Aubergstraße“ und dann über eine private Zufahrt gesichert. Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich. Ein Anschluss an die Abwasserentsorgung (Schmutzwasserkanal) ist ebenfalls nicht erforderlich, das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zurückzuhalten.
Nachbarbeteiligung
Die Nachbarbeteiligung wurde ordnungsgemäß durchgeführt.