Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Zauns auf Fl.Nr. 1276/6, Gemarkung Pettendorf, Parz. 10 im Bebauungsplan "Schwetzendorf" (Fasanenweg, Schwetzendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Bauausschuss, 15.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es ist geplant, einen Zaun mit einer WPC-Sichtschutzverkleidung auf einer Länge von 4,00 m und einer Höhe von 1,60 m zu errichten. Die Position des geplanten Zauns ist von der Straße nicht einsehbar, zum betroffenen Nachbarn hin, ist ein entsprechend hoher Bewuchs vorhanden (siehe Fotos).
Festsetzung des Bebauungsplans, von der abgewichen werden soll:
Gemäß den textlichen Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes sind nur Zäune mit einer Höhe von max. 1,20 m zulässig.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Fasanenweg“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert, jedoch zur Realisierung des Vorhabens nicht erforderlich.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus.
Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, eine Zustimmung (Fl.Nr. 1276/11, Gemarkung Pettendorf) wurde nicht eingeholt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Dotzler trägt vor, dass er sich gegen die isolierte Befreiung ausspricht, da die festgesetzte Höhe von 1,20 m ausreichend sei. Insbesondere sollte einem „einmauern“ entgegengewirkt werden, welches unter Umständen „Präzedenzcharakter“ im Plangebiet auslöst. Im Ausschuss wird kontrovers über den Antrag diskutiert. In der Diskussion ergibt sich ein weitgehender Konsens für die bestehende Festsetzung des Bebauungsplans, der 1,20 m zulässt und deren gestaltende und nachbarschützende Intention. Eine isolierte Befreiung wird nicht befürwortet.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen, isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6
Datenstand vom 20.10.2022 19:29 Uhr