Waldkindergarten Pettendorf; Betriebsträgervereinbarung mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Ostbayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Gemeinderat, 06.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 06.10.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 07.04.2022 hat sich der Gemeinderat zur Betriebsträgervereinbarung mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Ostbayern (kurz: Johanniter) ausgesprochen. 

Die notwendigen Vertragsverhandlungen sind abgeschlossen und wurden auf Grundlage der bekannten Rahmenbedingungen von beiden Vertragsparteien am 29.07.2022 unterzeichnet. Die Kommunalaufsicht hat signalisiert, dass sie der Vereinbarung zustimmt, setzt jedoch noch die formale Zustimmung zum Vertrag voraus, da die Beschlussfassung vom 07.04.2022 nicht auf den nun endgültig vereinbarten Vertrag bezieht. 

Die am 29.07.2022 geschlossene Betriebsträgervereinbarung mit den Johannitern (vgl. Anlage zum Beschluss) wurde entsprechend der Vorgaben der Kommunalaufsicht (kursiv) vom 09.06.2022 ergänzt. 

Diese betrafen nachfolgende Punkte: 

  1. In den Vertrag sollte aufgenommen werden, welches Grundstück für den Betrieb des Waldkindergartens dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zur Verfügung gestellt wird (Flurnummer, Gemarkung, evtl. Lageplan als Anlage). Hier könnte auch festgehalten werden, ob sich das Grundstück im Eigentum der Gemeinde befindet, ggfs. vermietet wird, oder unentgeltlich dem Träger zur Verfügung steht. 

  1. In der Regel übernimmt die Kommune 80 % des Defizits. Zur Klarstellung könnte bei § 5 ergänzt werden, dass nur die angemessenen Sachkosten und Personalausgaben in die Betriebskostenabrechnung einfließen.

  1. Bei § 5 Abs. 5 des Vertrages wird der "empfohlene Anstellungsschlüssel" genannt. Nach Mitteilung der Fachaufsicht wird hier mittlerweile auf den "bayernweiten Jahresdurchschnitt" abgestellt, der jährlich im Juli bekannt gegeben wird. Evtl. sollte die Formulierung angepasst werden.

  1. In die Vereinbarung sollte eine jährliche Haushaltsplanung des Trägers aufgenommen werden, die der Zustimmung der Gemeinde bedarf. Es empfiehlt sich einen verbindlichen Vorlagetermin zu vereinbaren. 

Zu a), c) und d): Die Vorgaben bzw. Hinweise wurden in den Vertrag eingearbeitet bzw. als Anlage beigefügt.  

Zu b): Die Defizitübernahme in Höhe von 90 % bleibt auf Grundlage des Beschlusses vom 07.04.2022 vertraglich vereinbart. Der Hinweis zur Angemessenheit der Sach- und Personalkosten wurde eingearbeitet.  

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt Form und Inhalt der Betriebsträgervereinbarung mit den Johannitern vom 29.07.2022 und bestätigt, dass Erster Bürgermeister Eduard Obermeier zum Abschluss des Vertrages durch Beschluss vom 07.04.2022 beauftragt und befugt war. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.12.2022 11:23 Uhr