Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1415/24, Gemarkung Pettendorf (Aubergstraße, Schwetzendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Bauausschuss, 17.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienhaus in den Ausmaßen von 10,99 x 9,11 m in E+D-Bauweise mit Satteldach (DN 43°) zu errichten.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Aubergstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert. Es muss versucht werden, den bestehenden Abwasseranschluss mit zu verwenden.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 neue Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Nachbarunterschriften:
Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt, da sich nach der Vermessung die angrenzenden Grundstücke alle im Eigentum des Antragstellers befinden.
Abstandsflächen:
Zur Realisierung des Vorhabens ist eine Abstandsflächenübernahme auf der Fl.Nr. 1415/19, Gemarkung Pettendorf, notwendig. Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt den Antragsunterlagen bei.
Diskussionsverlauf
Gemeinderätin Muehlenberg stellt fest, dass keine Angaben zur Grundflächenzahl (GRZ) im Bauantrag gemacht wurden.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen, im Bauantrag ist die fehlende Eintragung der GRZ zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.12.2022 19:47 Uhr