Vollzug der GO; Erlass Satzung für die Nutzung des Kindergartenbusses der Gemeinde Pettendorf - kurz: Kindergartenbussatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Gemeinderat, 01.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Beförderung der Kindergartenkinder mit dem gemeindlichen Kindergartenbus erfolgte bisher auf Grundlage einer privatrechtlichen Vereinbarung.
Da es in den letzten Jahren immer wieder zu umfangreichen Einzelanfragen bezüglich der Nutzung des Kindergartenbusses und der damit verbundenen rechtlichen Regelungen gekommen ist, wird zur allgemein verbindlichen Regelung eine Satzung für die Nutzung des Kindergartenbusses zur Abstimmung und Erlass vorgeschlagen. Darin werden u. a. die Beförderungsentgelte als Gebühren festgesetzt. Aus Sicht der Kämmerei ist aufgrund der nicht unerheblichen Kosten für den Betrieb und Unterhalt des Kindergartenbusses eine Gebührenanpassung ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 vorzunehmen. Der Kindergartenbus ist seit Inbetriebnahme defizitär.
Die Satzung befindet sich im Entwurf im Anhang. Die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben wird bis zur Vorbesprechung dezidiert dargestellt, vgl. Anlage.
Diskussionsverlauf
GL Antretter erläutert kurz den Inhalt der Satzung. Die Satzung stellt nun eine verbindliche Grundlage für die Nutzung des Kindergartenbusses dar. Bürgermeister Obermeier stellt auf Grundlage der fortgeschriebenen Zahlen zum Kindergartenbus dar, dass der Kindergartenbus ein ständiger Zuschussbetrieb ist. Bedingt durch die coronabedingten Ausfälle erhöhte sich das Defizit zum Schluss auf ca. 28.000 €. Im Gemeinderat entsteht nach kurzer Diskussion ein klarer Konsens dafür, die Nutzung des Kindergartenbusses auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu organisieren. Bezüglich der Gebührenerhöhung besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, von einer Gebührenerhöhung abzusehen. Gemeinderat Weigl schlägt dazu vor, dass – wenn überhaupt - in der Satzung ein dynamisiertes Modell integriert werden sollte, welches eine jährliche Anpassung zum Inflationsausgleich vorsieht. GL Antretter erläutert kurz, dass die Gebühren sich grundsätzlich nach den Regeln des KAG errechnen müssen, jedoch wäre die Gebührenlast dann erdrückend. Unabhängig davon ist es für den verwaltungsmäßigen Vollzug sinnvoller, die Gebühren im Bedarfsfall jährlich neu zu ermitteln und durch Änderungssatzung zu beschließen. Gemeinderätin Muehlenberg weist darauf hin, dass der Kindergartenbus insbesondere auch dazu beiträgt, dass Verkehrschaos beim Bringen und Holen der Kinder zu reduzieren. Insoweit leistet der Bus einen wichtigen Beitrag dazu, den Individualverkehr zu reduzieren, somit auch für den Umweltschutz. Die Gebühren sollten daher so gestaltet werden, dass die Nutzung weiterhin attraktiv bleibt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Satzung für die Nutzung des Kindergartenbusses mit Wirkung ab 01.01.2023 zu. Eine Änderung der Nutzungsgebühren erfolgt nicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.02.2023 09:22 Uhr