Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nrn. 928 u. 935/3, Gemarkung Pettendorf (Marienstraße, Adlersberg)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Bauausschuss, 20.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 20.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Es ist geplant, ein Einfamilienhaus in E+1-Bauweise mit Satteldach (DN 20°) in den Ausmaßen von 15,50 x 10,00 m zu errichten. Die geplante Garage soll mit einem Flachdach in den Ausmaßen von 6,90 x 5,00 m ausgeführt werden.

Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen befinden sich innerhalb des Geltungsbereichs der „Ortsabrundungssatzung Adlersberg“. In dieser ist unter dem Absatz „Bauliche Gestaltung“ eine Dachneigung von 38 bis 52° vorgegeben. Da die Dachneigung mit 20° geplant ist, wird eine Abweichung von dieser Festsetzung beantragt, die wie folgt begründet wird:

Das Haus befindet sich bereits 2,00 m über dem Straßenniveau, da das Gelände auf dem Grundstück stark ansteigt. Um die Höhe des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück nicht zu überschreiten soll die Dachneigung auf 20° reduziert werden. 

Dadurch ergibt sich trotz des ansteigenden Geländeverlaufs ein stimmiges Gesamtbild mit den Bestandsgebäuden und der Nachbarschaftsbebauung. Außerdem wird die vorgegebene Traufhöhe von max. 6,20 m weiterhin eingehalten.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Marienstraße“ erschlossen. Die Abwasserentsorgung ist über den bestehenden Grundstücksanschluss gesichert. Ist die Entsorgung über diesen Anschluss nicht möglich, so ist ein Zweit-Anschluss auf Kosten der Antragsteller zu errichten.

Zur Trinkwasserversorgung teilt der WZV Naab-Donau-Regen in seiner Stellungnahme vom 20.04.2023 mit, dass für die Erschließung ggfs. ein Zweitanschluss benötigt (Sondervereinbarung mit Zweckverband) wird.

Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Abweichung von den Festsetzungen (Dachneigung) der Ortsabrundungssatzung unter folgenden Voraussetzungen einverstanden:
  1. Die Entsorgung des Abwassers ist über den bestehenden Anschluss vorzunehmen. Ist dies nicht möglich, so ist ein Zweit-Anschluss auf Kosten der Antragsteller zu errichten.
  2. Auf die Stellungnahme des Zweckverbandes zur Erschließung Wasser vom 20.04.2023 wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2023 19:36 Uhr