Mit dem Recht auf Ganztagsbetreuung bis 2026 entsteht für die Kommunen oder Schulverbände ein erheblicher Handlungsdruck. Insgesamt kann man im Bereich unseres Schulverbandes bei aktuell 200 Schülern und einem prognostizierten durchschnittlichen Bedarf von bis zu 80% von mindestens 160 benötigten Plätzen ausgehen.
Aktuell haben wir 50 Hortplätze, mit Ausnahmegenehmigung können auch nächstes Jahr wieder 55 Plätze belegt werden.
Zusätzlich sind für die Mittagsbetreuung das nächste Schuljahr 47 Kinder in 3 Gruppen bis 14:00 Uhr und 16 Kinder in 1 Gruppe bis 16:00 Uhr gemeldet, also 63 Kinder.
Ob die personelle Besetzung, sprich der Arbeitsmarkt die notwendige Personalstruktur zukünftig zur Verfügung stellen kann, ist nicht vorhersehbar.
In jedem Fall stünde nach heutigem Stand für unseren Schulverband die Trägerschaft durch die Johanniter zur Seite, sowohl für den Hort sowie auch für die Mittagsbetreuung.
Der Gesetzgeber lässt die Form der Betreuung offen und unterscheidet zwischen:
- Hort (Angebote der Kinder – und Jugendhilfe) StMAS
- Offene (oGTS) und gebundene Ganztagsschule (gGTS) StMUK
- Verlängerte Mittagsbetreuung StMUK
- Kooperativer Ganztag koGA StMUK und StMAS
Hierzu ist beschlussmäßig der Bedarf der zukünftig benötigten Betreuungsplätze festzulegen (Termin 15. Juli 2023):
Bedarfsplanung:
Anzahl der Betreuungsplätze:
Grundsätzlich sieht das Gesetz einen Betreuungsanspruch für alle Grundschulkinder vor.
Bei der vom LRA 2022 bereitgestellten Statistik geht man bei einer ausklingenden Wanderung
in der Spitze von bis zu 270 Grundschülern aus. Im Durchschnitt der kommenden 8 Jahre wären dies 253 Schüler. Nimmt man diese Zahl und legt die allgemein empfohlene Betreuungsquote von 60 bis 80% zu Grunde, wäre dies ein Bedarf von 152 bei 60 %, 202 bei 80 %. Bei der prognostizierten Zahl von 270 wäre der Platzbedarf bei 80% bei 216 Plätzen.
Bereits im kommenden Schuljahr ist der tatsächliche Bedarf deutlich größer geworden:
Zu den 55 genehmigten Hortplätzen kommen 16 in der verlängerten Mittagsbetreuung bis 16:00 Uhr und 47 in der Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr. Somit nehmen bereits 118 Kinder eine Betreuung in Anspruch. Die deutliche Ausweitung im Vergleich zum Vorjahr kann erfolgen, weil mehr Räume von der Schulleitung zur Verfügung gestellt werden.
Zur Bedarfsplanung sind die aktuellen Geburtenzahlen und die Prognosen der Bevölkerungsentwicklung heranzuziehen. Ebenso Einfluss haben die Baugebiete, die von beiden Gemeinden entwickelt werden.
Aktuell befinden sich in er Gemeinde Pielenhofen zwei Baugebiete in der Umsetzung (An den Klöstergründen und Klosterfelder) zudem befindet sich der Flächennutzungsplan in der Neuaufstellung. Hier sind Erweiterungen der Wohngebiete vorgesehen. In der Gemeinde Pettendorf befinden sich aktuell 7 Baugebiete in der Umsetzung: An der Hauptstraße, Solner Breite III, Am Riedfeld, Zur Alten Mühle I + II, Schwetzendorf II, Am Auberg. Der Nahraum von Regensburg erfährt auch zukünftig eine hohe Zuwanderung, so dass auch hier der Bedarf über die Prognosen von 2033 hinaus weiter wachsen wird. Zudem ist der Anspruch einer qualifizierten Betreuung in der Vergangenheit sprunghaft gewachsen und wird mit dem „Recht“ und der steigenden Anspruchshaltung der Eltern steigen. Es wird deswegen aufgrund des vorhandenen Bevölkerungsklientel aus Sicht des Schulverbandes eine prozentual überdurchschnittliche Nachfrage erwartet.
Die vom LRA angeführt erwartete Schülerzahl von 270 wird zwar nicht als plausibel betrachtet. Die Zahlen aus den Demografie-Spiegeln für die Entwicklung der 6-10-jährigen beider Gemeinden zeigen allerdings, dass bis 2033 für:
Pettendorf mit einem Zuwachs von 13,4 % auf 150-160 Schülern gerechnet wird, ziemlich konstant
Pielenhofen mit einem Zuwachs von 29% auf in der Spitze bis 90 Schülern gerechnet wird.
In der eigenen statistischen Auswertung kann dargestellt werden, dass die durch die jährlich aktualisierten Geburtenzahlen erwarteten Schüler tatsächlich nie vollständig eingeschult worden sind. Sie blieben regelmäßig um 5-10 % darunter. Dies liegt u.a. an der Möglichkeit der Korridorkinder und Rückstellungen, den Anteil an Privatschulen und anderweitigen Sprengeln.
Unklar ist und bleibt neben den eigenen Geburten- und Zuzugszahlen der beiden Mitgliedsgemeinden die Entwicklung bei der Asyl- und Migrationsthematik, sowie die aktuelle Situation in der Ukraine, die jederzeit nicht vorhersehbare Bedarfe zusätzlich auslösen kann.
Insgesamt ist also eher mit einem überdurchschnittlichen Bedarf im Schulverbandsgebiet zurechnen.
Art der Betreuungsplätze:
Es ist ebenso festzulegen, welche Art der Ganztagsbetreuung angestrebt wird. Die bisherige einvernehmliche Zielrichtung im Schulverband war der Kinderhort. Dieser hat die unbestreitbaren Vorteile der hohen Betreuungsqualität, die Abdeckung des Freitags und der Schulferien (ist aber zukünftig auch bei den anderen Betreuungsformen erforderlich).
Nach Rückfrage wäre der bisherige Träger „Die Johanniter“ auch zukünftig bereit, die Trägerschaft für ein erweitertes Angebot zu übernehmen.
Da der Arbeitsmarkt auch bis 2026 keine Entspannung erwarten lässt, ist nicht zu erwarten, dass die neuen entstehenden Plätze mit ausreichend qualifiziertem Personal zu betreuen sind.
Es wird daher eine Übergangslösung mit Mittagsbetreuung und Hort favorisiert, die dann sukzessive in eine überwiegende Hortbetreuung übergehen kann.
Ein zusätzlicher Hortplatzbedarf von weit mehr als 100 Plätzen ist deswegen durchaus realistisch.
Zu den bisher bestehenden (Schuljahr 2022/23) Mittagsbetreuungsplätzen von
34 Kindern bis 14: 00 Uhr (2 Gruppen) und 15 (bis 16:00 Uhr), also insgesamt 49 Kindern kommen im neuen Schuljahr bereits 14 hinzu.
Somit wären bei weiteren 25 Plätzen dann
155 Hortplätze und 75 Mittagsbetreuungsplätze vorhanden, insgesamt 230 Plätze.
Raumprogramm:
Zudem ist hieraus dann das Raumprogramm zu entwickeln und im Ergebnis die Entscheidung zu treffen, ob und wenn ja, in welchem Umfang für die Erfüllung dieser Aufgabe zusätzlicher Raumbedarf entstehen muss.
Zusätzlich ist zu bedenken, dass die momentane Verfügbarkeit der Klassenzimmer dann nicht mehr ausreicht, wenn mehr als zwei 3-zügige Jahrgänge die Schule besuchen. Hierzu können die statistischen Zahlen herangezogen werden und in etwa einen Orientierungsrahmen geben.
Es sollte also bei den Investitionsplanungen auch die Erweiterung der Schulräume mitberücksichtigt werden.
Der Gesamtbedarf an zusätzlichen Flächen ist dann zu situieren und zu planen. Als Standort ist gerade bei einem Hortmodell die Nähe zur Schule von Belang. Aus Sicht des Vorsitzenden ist der nördliche Bereich als Anbaufläche am geeignetsten. Hierzu besteht aus Zeiten der Teilhauptschule eine alte Erweiterungsplanung, die den räumlichen Bezug darstellt.
Ein Teil der Fläche müsste dann vom Schulverband erworben werden. Zur Klärung der Machbarkeit und zur Abschätzung der Kosten ist ein Planer für die Leitungsphase 1 und 2 zu beauftragen
Lage:
Räumlichkeiten der offenen Ganztagsschule und der Mittagsbetreuung können auch außerhalb des Schulgebäudes geschaffen werden:
- Kurzer Fußweg (bis ca. 5 Minuten bei Grundschulen)
- Bestand besteht bereits
- Leerstehendes Schulgebäude vorhanden
Denkbare Erweiterungsfläche Fl.Nr.66 Gem. Pettendorf:
Diese Fläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde Pettendorf und wurde bei der Entwicklung des angrenzenden Baugebietes bereits als Erweiterungsfläche Schule vorgesehen.
Sie ist nicht Bestandteil des BP „Auf der Höhe“ und im FNP als Fläche für den Gemeindebedarf „Schule“ ausgewiesen.
Der notwendige Grunderwerb von ca. 800 m² von der Gemeinde Pettendorf muss nach der Entscheidung im Schulverband beantragt und vom Gemeinderat Pettendorf freigegeben werden.
Die bauliche Erweiterung kann sich bereits an einen bestehenden Entwurf aus den90 er Jahren orientieren, der eine Erweiterung auf insgesamt zwei Ebenen vorsieht. (siehe Anlagen).
Er kann mit einem Flachdach und ggf. auch als Holzständerbauweise ausgebildet werden. Die Nutzung der benachbarten Gemeindewiese wäre ein Gewinn für die Kinder.
Die Situierung hätte einige Vorteile:
- Anschluss an die bestehende Heizungsanlage
- Nutzung der bestehenden PV-Anlage
- Anbindung an Wasser, Kanal etc… möglich
- Anbindung an Glasfaser möglich
- Anschlussmöglichkeit an bestehendes Treppenhaus auf halber Treppenebene, dadurch Verringerung der Gesamthöhe
- Abgrenzung durch eigenes Gebäude – Brandschutz
Die Bauphase wäre etwas erschwert, da die Zuwegung über das BG erfolgen müsste. Die Abtrennung ermöglicht aber eine Bauabwicklung ohne direkte Beeinträchtigung der Schulablaufs.
Baumaßnahmen:
Für die Klärung der Umsetzbarkeit ist für die Lph 1 und 2 ein Architekturbüro zu beauftragen. Für die weiteren Leistungsphasen ist u.U. ein europaweites Ausschreibungsverfahren erforderlich (Schwellenwert 215.000 €). Der Vorsitzende schlägt vor, den bisherigen Architekten zu beauftragen, da dieser zuletzt mit dem Anbau Hort die Rahmenbedingungen sehr gut kennt. Auch stammt der bisher vorliegende Entwurf von ihm.