Antrag auf Isolierte Befreiungen hinsichtlich östliche Fassadenöffnungen und Standort der Satellitenschüssel auf Fl.Nr. 82/22, Gemarkung Pettendorf, Parzelle G3 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" - GEmE (Schloßstraße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Bauausschuss, 21.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 6. Bauausschuss 21.09.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Antrag vom 12.09.2023 werden für das Gewerbe mit Wohnhaus auf o.g. Grundstück folgende isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

1. Gestaltung Baukörper – Fassadenöffnungen (Pkt. 3.1 h) der textlichen Festsetzungen:
Entlang der östlichen Baulinie sind im Obergeschoss nur undurchsichtige Fassadenöffnungen zulässig.

Erforderliche Befreiung: 
Die zwei betroffenen Fenster im Obergeschoss (östliche Baulinie) wurden mit Fensterglas ausgeführt (Kinderzimmer, Bügelzimmer).

Begründung: 
Aus optischen Gründen (einheitliche Gestaltung der Fenster) wurden die Fenster im OG in Fensterglas ausgeführt, dafür wurden Außenrollos angebracht. Da keine Büronutzung oder ähnliche dauerhafte Nutzung vorgesehen ist bzw. nur Schlaf- bzw. Nebenräume mit geringer zeitlicher Nutzung vorhanden sind, liegt keinerlei Beeinträchtigung der angrenzenden Grundstücke vor. Die nahe liegendste Baugrenze (Parzelle 58) liegt ca. 12 m weit entfernt.

2. Dachgestaltung – Satellitenschüssel (Pkt. 3.2 g) der textlichen Festsetzungen:
Satellitenschüsseln dürfen den First nicht überragen.

Erforderliche Befreiung: 
Die bestehende Satellitenschüssel ist auf der Nordseite in Firstnähe angebracht und ragt ca. 0,60 m über den First hinaus.

Begründung: 
Die Sat-Schüssel befindet sich auf der Nordseite, da die Südseite für eine mögliche PV-Anlage freigehalten werden soll. Da die Sat-Schüssel nach Süden ausgerichtet werden muss, um den Empfang zu gewährleisten, ist eine Überschreitung des Firstes notwendig.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. GL Antretter informiert über die bauplanungsrechtlichen Grundlagen, so dass diese bei der Abwägung durch den Ausschuss zu berücksichtigen sind. Nach längerer Diskussion im Gemeinderat besteht Konsens darüber, die Befreiungen zu erteilen.

Dabei werden (kumuliert) folgende Argumente vorgetragen: 

Der Abstand von ca. 12 m zur Nachbarbebauung legt nahe, dass die Festsetzung des Bebauungsplans originär keine nachbarschützende Intention hatte. Des Weiteren ist nicht zu erkennen, welche Beeinträchtigungen sich ergäben. Eine ggf. zu befürchtende „Beobachtung“ der Nachbarn sei aufgrund der faktischen Nutzung und des Abstandes zu den angrenzenden Gebäuden nicht zu erwarten. 

Bezüglich der Satellitenschüssel wird argumentiert, dass durch die Positionierung eine Nutzung der Dachflächen für erneuerbare Energien optimal möglich ist. Zudem ist die Positionierung weder optisch störend noch beeinträchtigend für Dritte (Nachbarn). 

Auf Vorschlag von Gemeinderat Meyer werden die beiden Punkte getrennt voneinander zur Abstimmung gestellt. 

Beschluss

Der Bauausschuss stellt fest, dass die beantragten Vorhaben städtebaulich vertretbar sind, erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden: 


  1. zur östlichen Fassaden- bzw. Fenstergestaltung (hier: Verzicht auf undurchsichtige Fassadenöffnungen)

7 : 0 Stimmen

  1. zur Positionierung der Satellitenschüssel (hier: Überragung des Firsts um ca. 60 cm)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2023 08:02 Uhr