Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungs- und Grünordnungsplan "Kareth - Hauptstraße mit Teiländerung Bebauungsplan Berzlfelsen I" des Markt Lappersdorf; hier: Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderat, 02.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 02.11.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der ursprüngliche Bebauungs- und Grünordnungsplan-Entwurf musste aufgrund der Stellungnahmen, die durch die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, geändert bzw. ergänzt werden. Damit ist eine erneute Offenlegung nach § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. 

In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 04.09.2023 wurde der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Kareth – Hauptstraße mit Teiländerung des Bebauungsplan Berzlfelsen I“ gebilligt und der Beschluss zur erneuten Offenlegung gefasst. 
 
Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird die Gemeinde Pettendorf um Stellungnahme zur obengenannten Bauleitplanung gebeten. Dabei wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden können. Soweit bis spätestens 13.11.2023 keine Rückäußerung durch die Gemeinde Pettendorf erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 
 
Des Weiteren wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. §3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.10.2023 bis einschließlich 13.11.2023 stattfindet. Hierauf wurde durch ortsübliche Bekanntmachung durch die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt am 01.10.2023 hingewiesen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt erneut fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch das o.g. Bauleitplanverfahren nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.01.2024 16:17 Uhr