Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Stützmauer mit Geländeauffüllung auf Fl.Nr. 406, Gemarkung Pettendorf (Am Stadtweg, Eibrunn)


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Bauausschuss, 18.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Bauausschuss 18.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemeinderat Walfried Achhammer wurde gemäß Art. 49 Gemeindeordnung (GO) wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

5 : 0 Stimmen

Sachverhalt:
Der Bauausschuss befasste sich zunächst mit der Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle in seiner Sitzung vom 18.07.2019 auf diesem Grundstück. Dem Antrag wurde stattgegeben unter der Maßgabe, die Oberflächenwassersituation ausreichend zu berücksichtigen. Das Landratsamt Regensburg erteilte mit Bescheid Nr. S 43-2019-1268 vom 10.12.2019 die beantragte Baugenehmigung mit entsprechenden Nebenbestimmungen.

Mit dem nun vorliegenden Antrag befasste sich der Bauausschuss zuletzt in seiner Sitzung vom 16.03.2023 mit dem o.g. Antrag und beschloss, diesem sein Einvernehmen nicht zu erteilen. Als Begründung wurden u.a. der Umfang und die geplanten Höhen der Auffüllungen sowie die künftige Entwässerungssituation genannt.

Mit Benachrichtigung des Landratsamtes Regensburg vom 04.01.2024 wird nun die Gemeinde erneut beteiligt, weil das Vorhaben umgeplant wurde. Lt. Aussage Landratsamt wurden die Pläne aufgrund der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) und des LRA angepasst, das Gelände hinter der Lagerhalle wird dem Ursprungsgelände wieder angeglichen, ebenso die umliegenden Seiten. Es wird daher um erneute Beratung und Beschlussfassung gebeten.

In einem persönlichen Gespräch mit den Antragstellern am 17.01.2024 wurden die konkreten Änderungen der Planung wie folgt aufgezeigt:

1. Zur Reduzierung der Auffüllmenge wurde im Süden der Abstandsstreifen zum Nachbargrundstück von 12,00 m auf 18,00 m in Absprache mit dem LRA verbreitert,

2. zur Erfüllung einer Auflage des WWA wurde im Westen der Abstandsstreifen zum Nachgrundstück auf 5,00 m (vorher 3,00 m) verbreitert,

3. die geplante Mauer entlang der östlichen Grundstücksgrenze wurde von 2,90 m auf 2,00 m reduziert (1,10 m Mauer und 0,90 m Geländer). Dies geschah in Absprache mit dem LRA, somit sind keine Abstandsflächen notwendig. Zusätzlich wurde die Mauer aufgrund einer Auflage des WWA bis zum Feldweg Fl.Nr. 407, Gemarkung Pettendorf, verlängert, damit kein Wasser auf das Nachbargrundstück läuft. Dies muss durch die zusätzliche Regenabflussmulde (siehe Schnitt) gewährleistet werden. Dadurch ergibt sich auch eine geringere Auffüllmenge in diesem Bereich,

4. Schaffung der Ausgleichsflächen aus dem genehmigten Plan für die Errichtung der Halle wurden in Absprache mit dem LRA bereits im Herbst 2022 geklärt. Umsetzung folgt nach Abschluss der Auffüllungen,

5. Reduzierung der Auffüllmengen in Absprache mit dem LRA,

6. die geplanten Auffüllungen unmittelbar an der Halle wurden reduziert (siehe Skizze).

Grundsätzlich ist der nun vorliegende Plan komplett mit dem LRA besprochen und ist wohl so genehmigungsfähig. Die Stellungnahme/Gutachten des WWA liegt vor, gegen diesen Plan gibt es keine weiteren Einwände, wenn die Auflagen, wie beschrieben, eingehalten werden.

Erschließung:
Das Grundstück ist über den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 407, Gemarkung Pettendorf, erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind nicht erforderlich.

Nachbarunterschriften:
Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Walfried Achhammer war von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

Datenstand vom 15.02.2024 19:47 Uhr