Einrichtungen für Kinder und Jugendliche; Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Beförderungsentgelte für den Kindergartenbus


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderat, 01.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 01.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die letzte Erhöhung des Beförderungsentgeltes fand 2004 statt. 2017 und 2022 wurde die Thematik erneut beraten, eine Erhöhung erfolgte nicht:

Aus der Sitzung vom 2.02.2017:

Die Gebühren für den Kindergartenbus wurden zuletzt im April 2004 angepasst und betragen zum derzeitigen Zeitpunkt für die einfache Fahrt 15 €/ Monat, für die Fahrt Hin- und zurück 30 €/ Monat.

Aktuell wird das freiwillige Angebot der Gemeinde von 29 verschiedenen Kindern genutzt, 24 Kinder nutzen das Angebot morgens und 25 Kinder das Angebot mittags.

Für die insgesamt 7 verschiedenen Touren werden täglich 87 km zurückgelegt. Die Jahresfahrleistung beträgt ca. 20.000 km.

Die hierfür benötigte Fahrtzeit hat sich inzwischen signifikant erhöht, sodass eine Stundenerhöhung der Busfahrerinnen erforderlich wird. Die notwendige Arbeitszeiterhöhung hat eine Erhöhung der Personalkosten zur Folge.

Die Einnahmen durch die Beförderungsgebühren tragen die Kosten bei weitem nicht. Das derzeitige Jahresdefizit beträgt ca. 16.000 €.

Hierbei ist der administrative Aufwand der Verwaltung noch nicht enthalten, ebenso wenig wie zusätzliche Stunden des Bauhofs bei kurzfristigen Ausfällen des Fahrpersonals.

Um insgesamt eine Kostendeckung der entstehenden Kosten von 26.000 € jährlich zu erreichen, müsste der Fahrpreis / Monat für Hin- und Rückfahrt auf ca. 95 €/ Kind angehoben werden.

Beschluss:

Die Gemeinde belässt die Benutzungsbeiträge für die Beförderung der Kindergartenkinder mit dem gemeindlichen Kindergartenbus zum Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 in der bisherigen Höhe. 

Abstimmung: 8:6:0

Aus der Sitzung vom1.12.2022:

Diskussionsverlauf
GL Antretter erläutert kurz den Inhalt der Satzung. Die Satzung stellt nun eine verbindliche Grundlage für die Nutzung des Kindergartenbusses dar. Bürgermeister Obermeier stellt auf Grundlage der fortgeschriebenen Zahlen zum Kindergartenbus dar, dass der Kindergartenbus ein ständiger Zuschussbetrieb ist. Bedingt durch die coronabedingten Ausfälle erhöhte sich das Defizit zum Schluss auf ca. 28.000 €. Im Gemeinderat entsteht nach kurzer Diskussion ein klarer Konsens dafür, die Nutzung des Kindergartenbusses auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu organisieren. Bezüglich der Gebührenerhöhung besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, von einer Gebührenerhöhung abzusehen. Gemeinderat Weigl schlägt dazu vor, dass – wenn überhaupt - in der Satzung ein dynamisiertes Modell integriert werden sollte, welches eine jährliche Anpassung zum Inflationsausgleich vorsieht. GL Antretter erläutert kurz, dass die Gebühren sich grundsätzlich nach den Regeln des KAG errechnen müssen, jedoch wäre die Gebührenlast dann erdrückend. Unabhängig davon ist es für den verwaltungsmäßigen Vollzug sinnvoller, die Gebühren im Bedarfsfall jährlich neu zu ermitteln und durch Änderungssatzung zu beschließen. Gemeinderätin Muehlenberg weist darauf hin, dass der Kindergartenbus insbesondere auch dazu beiträgt, dass Verkehrschaos beim Bringen und Holen der Kinder zu reduzieren. Insoweit leistet der Bus einen wichtigen Beitrag dazu, den Individualverkehr zu reduzieren, somit auch für den Umweltschutz. Die Gebühren sollten daher so gestaltet werden, dass die Nutzung weiterhin attraktiv bleibt. 

Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Satzung für die Nutzung des Kindergartenbusses mit Wirkung ab 01.01.2023 zu. Eine Änderung der Nutzungsgebühren erfolgt nicht. 

In den Inhalten der Bürgerversammlung 2022 wurde dargestellt, dass der Zuschussbetrag des Angebotes bei 1.068 € / Jahr und Fahrgast lag. Das liegt im Vergleich annähernd doppelt so hoch wie beim 49 €-Ticket.

Die Personalkosten haben sich seit der letzten Erhöhung 2004 verdoppelt, die Einnahmen dafür halbiert. Die Kilometerleistung lag 2023 bei ca. 13.000 km. Die Kosten der Verwaltung sind hierbei nicht enthalten.


Die einfache Fahrt kostet seit 2004 für ca. 300 Fahrtage 15 €, für Hin- und Rückfahrt liegt sie bei 
30 €/Monat, somit kostet eine Fahrt durchschnittlich 75 Cent. 

Im Vergleich kostet das Gemeindeticket im RVV für die einfache Fahrt innerhalb der Gemeinde für den Nutzer 1 €. Die Anpassung in diesem Rahmen scheint angemessen.

Dies würde die einfache Fahrt auf 20 € pro Monat, bei Hin- und Rückfahrt auf 40 € pro Monat erhöhen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderätin Muehlenberg findet es schade, dass seitens der Gemeinde eine Erhöhung der Gebühren erforderlich ist. Aus ihrer Sicht sind gerade junge Familien zunehmend finanziell belastet. Sie schlägt vor, die Erhöhung vorerst zeitlich zu begrenzen. Bürgermeister Obermeier erwidert auf den Vorschlag von Gemeinderätin Muehlenberg, dass bezüglich einer zeitlichen Begrenzung dem nächsten Gemeinderat nicht vorgegriffen werden dürfte. Zudem kann man heute nicht einschätzen, wie sich die Kosten weiter entwickeln würden. 

Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass die Reduzierung des Defizits trotz der Erhöhung nur gering ist. Dies sei jedoch kein Argument gegen die Anpassung. Gemeinderat Bink stellt klar, dass für ihn eine Erhöhung der Beförderungsentgelte unumgänglich ist. Eine Anpassung der Gebühren sei aufgrund der ständig steigenden Kosten für den Betrieb und das Personal sachgerecht.  

Gemeinderat Weigl hinterfragt, wie es seit 2004 zu einer Verdoppelung der Personalkosten kommen konnte. Dies sei schwer nachvollziehbar. Bürgermeister Obermeier macht deutlich, dass die Kostenentwicklung spitz berechnet aus dem Kassenprogramm entnommen werden kann. Neben den allgemeinen Lohnkostensteigerungen, kommen bei den Personalkosten auch Aufwendungen für betriebs- und sicherheitsrechtliche Untersuchungen, Personalnebenkosten etc. mit entsprechenden Steigerungsraten hinzu. Des Weiteren wurde auch die Personalausstattung erhöht. 

Beschluss

Die Gebühren für die Nutzung des Kindergartenbusses betragen ab 1.9.2024 

Für die einfache Fahrt:        20 €/ Monat
Für Hin- und Rückfahrt        40 €/ Monat

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

Datenstand vom 28.08.2024 11:46 Uhr